
Johann der Jüngere war der erste "Abgeteilte Herr"
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Als abgeteilte Herren werden
seit dem 16. Jahrhundert die Herzöge bezeichnet, die nicht durch die Stände
als Landesherren in Schleswig und Holstein anerkannt waren. Seit 1460 war
stellte das Haus der Oldenburger nicht nur den König von Dänemark und
Norwegen, sondern war in Nachfolge der
Schauenburger auch
Landesherr über Schleswig und Holstein. Die Stände stimmten dem nur unter
der im
Privileg von Ripen
fixierten Auflage zu, daß beide Teile unter einem gemeinsamen Landesherren
stünden. 1544 wurde diese Zusage jedoch schon zum zweiten Mal gebrochen.
Christian III. (1503*/ 1534- 1559) teilte die Herzogtümer mit seinen
Halbbrüdern Johann dem Älteren (1521 - 1580) und Adolf (1526-1586). Die
Stände huldigten dem
Gottorfer Adolf sowie Johann
dem Älteren von Hadersleben als Landesherren. Zwanzig Jahre später
entschädigte König Friedrich II. (1534*/1559-1588) seinen Bruder Johann den
Jüngeren (1545 - 1622) mit einem Teil seines Besitzes in Schleswig und in
Holstein. Das konnten die Stände nicht verhindern. Sie verweigerten Johann
dem Jüngeren jedoch die Huldigung. Damit war ihm verwehrt, wie Adolf und
Johann der Ältere als Herzog auch regierender Landesherr zu sein. Johann der
Jüngere war damit der erste (nämlich von der Landesherrschaft) "abgeteilte
Herr" und bezog seine Macht und sein Einkommen nur aus dem von ihm
verwalteten Landesteil. Johann teilte seinen ohnehin schon kleinen Besitz
unter seinen Söhnen auf, so daß nun mehrere
Duodezfürstentümer
entstanden. Die Norburger, Plöner (siehe auch
Schloß Plön) und
Glücksburger Linie starben im 18.Jahrhundert aus, und ihr Besitz fiel an den
König zurück. Die Sonderburger Linie, die sich wiederum in den
Augustenburger und den
Beckschen (später Glücksburger) Zweig der Oldenburger teilte, wurde im Zuge
der Erbfolgeproblematik im 19. Jahrhundert wieder historisch bedeutend.
-ju- (0103/0404)
Quellen: Ulrich Lange (Hrsg.),Geschichte Schleswig-Holsteins - Von den
Anfängen bis zur Gegenwart (SHG), 2. verbesserte und erweiterte Ausgabe,
Neumünster 2003, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02440-6,
Zum Lesen empfohlen;
Eckardt Opitz in Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.),
Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN
3-529-02441-4,
Zum Lesen empfohlen
Bildquelle: Schleswig-holsteinische Landesbibliothek (SHLB) |