Abstimmungsgebiet |
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Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde im Versailler Vertrag (Artikel 109 -114) festgelegt, daß im deutsch-dänischen Grenzgebiet über die künftige nationale Zugehörigkeit abgestimmt werden sollte. Eine ähnliche Bestimmung hatte es bereits nach dem Sieg von Preußen über Österreich 1866 im Prager Frieden gegeben. Nachdem Preußen 1867 Schleswig und Holstein annektiert und als Provinz einverleibt hatte, wurde dieser Passus des Prager Friedens ignoriert. Dadurch wurde in den folgenden Jahrzehnten der Konflikt zwischen der dänischen und der deutschen Wohnbevölkerung im nördlichen Schleswig entscheidend mit verschärft. Der amerikanische Präsident Wilson hatte schon vor dem Ende des Ersten Weltkrieges vorgeschlagen, Nationalitätenprobleme durch das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" - also durch Abstimmung - zu lösen. Im Frieden von Versailles wurde dieser Gedanke aufgenommen. Bevor 1920 abgestimmt wurde, entbrannte ein heftiger Streit um die Modalitäten der Abstimmung. Schleswig war ursprünglich in drei Gebiete aufgeteilt worden. Die südliche Zone III wurde auf Betreiben Dänemarks gestrichen. Frage war nun,
welche Wahlverfahren angewendet würden. Dänemark setzte sich damit durch, daß in
Nordschleswig en bloc abgestimmt wurde. Das hieß: alle Stimmen zwischen der Königsau im
Norden und einer Linie von Quelle:
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