
Johann Rantzau (1492-1565), holsteinischer Adliger, Feldherr der dänischen
Könige |
Im Ursprung ist der
Niederadel eine Kriegerelite im Dienste des Landesherren mit besonderen
Privilegien. Kernfunktion war der Kriegsdienst, Kernprivileg die
Steuerfreiheit. Ab dem 12. Jahrhundert wurde der Niederadel in
Holstein mit
Güternn belehnt. Die Erblichkeit der
Lehen bedeutete auch die Vererbbarkeit des Adelstitels. Ab dem 14.
Jahrhundert sicherte der Niederadel sich entscheidenden politischen Einfluß.
Nachdem er im ausgehenden 13.Jahrhunderts politische Ämter für sich
beanspruchte, konnte 1460 der höchste Stand an Privilegien erreicht werden.
Die jeweilige Unteilbarkeit von Schleswig und Holstein wurde im
Privileg von
Ripen festgeschrieben. Den Adligen wurde zudem versichert, daß nur
derjenige König von Dänemark werden konnte, den sie akzeptierten. Neu
eingeführt wurden sogenannte
Landtage, bei denen der Adel
auch über Steuern mitbestimmen durfte. Ab 1524 kam auch die
Hochgerichtsbarkeit über die Bauern auf ihren Besitzungen dazu. Das 16.
Jahrhundert wurde zu einer Blütezeit des Adels, obwohl seine militärische
Funktion weitgehend verlorengegangen war. Während der holsteinische Adel
sich über Grunderwerb auch nach Schleswig ausdehnte und in einer Korporation
als Ritterschaft zusammengeschlossen war und nahezu alle hohen Ämter
innehatte, war der schleswigsche zwar oft wohlhabend, jedoch politisch
unbedeutender. Im 17.Jahrhundert schwächte der
Absolutismus die Position des
Adels. Er verlor auch das Monopol auf den Besitz von Gütern.
-ju- (0201/1005) Quellen:
Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.),
Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN
3-529-02441-4,
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