Schleswig-Holstein von A bis Z

Adel

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Johann Rantzau (1492-1565), holsteinischer Adliger, Feldherr der dänischen Könige

 

Im Ursprung ist der Niederadel eine Kriegerelite im Dienste des Landesherren mit besonderen Privilegien. Kernfunktion war der Kriegsdienst, Kernprivileg die Steuerfreiheit. Ab dem 12. Jahrhundert wurde der Niederadel in pfeil.gif (852 Byte) Holstein mit pfeil.gif (852 Byte) Güternn belehnt. Die Erblichkeit der Lehen bedeutete auch die Vererbbarkeit des Adelstitels. Ab dem 14. Jahrhundert sicherte der Niederadel sich entscheidenden politischen Einfluß. Nachdem er im ausgehenden 13.Jahrhunderts politische Ämter für sich beanspruchte, konnte 1460 der höchste Stand an Privilegien erreicht werden. Die jeweilige Unteilbarkeit von Schleswig und Holstein wurde im pfeil.gif (852 Byte) Privileg von Ripen festgeschrieben. Den Adligen wurde zudem versichert, daß nur derjenige König von Dänemark werden konnte, den sie akzeptierten. Neu eingeführt wurden sogenannte pfeil.gif (852 Byte) Landtage, bei denen der Adel auch über Steuern mitbestimmen durfte. Ab 1524 kam auch die Hochgerichtsbarkeit über die Bauern auf ihren Besitzungen dazu. Das 16. Jahrhundert wurde zu einer Blütezeit des Adels, obwohl seine militärische Funktion weitgehend verlorengegangen war. Während der holsteinische Adel sich über Grunderwerb auch nach Schleswig ausdehnte und in einer Korporation als Ritterschaft zusammengeschlossen war und nahezu alle hohen Ämter innehatte, war der schleswigsche zwar oft wohlhabend, jedoch politisch unbedeutender. Im 17.Jahrhundert schwächte der pfeil.gif (852 Byte) Absolutismus die Position des Adels. Er verlor auch das Monopol auf den Besitz von Gütern.

-ju- (0201/1005)

Quellen: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4, Zum Lesen empfohlen

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