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Der Deutsche Krieg zwischen
Preußen und Österreich endete am 26. August 1866 mit dem „Prager Frieden“.
Bedeutsam für die Geschichte Schleswig-Holsteins ist der „Artikel V“. Nach
dem Zweiten
Schleswigschen Krieg
1864 hatten Österreich und Preußen gemeinsam die Herzogtümer Schleswig und
Holstein besetzt. Im Artikel V trat der Kaiser von Österreich seine Rechte
an den Herzogtümern an den König von Preußen ab. Das „mit der Maßgabe, dass
die Bevölkerung der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie
Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden,
an Dänemark abgetreten werden sollen“. Dieser Zusatz wird als die
„Nordschleswig Klausel“ bezeichnet. Sie weckte bei der dänischen Mehrheit in
Nordschleswig nach der
Annexion durch Preußen 1867 die Hoffnung, einen Anschluss Dänemark erreichen
zu können. Preußen setzte im Norden seiner neuen Provinz allerdings darauf,
das Dänische zu verdrängen. Am 13. April 1878 wurde die
Nordschleswig-Klausel – nicht der ganze Artikel V – durch einen Vertrag
zwischen Preußen und Österreich aufgehoben. In den dänischen
Geschichtsbüchern herrscht die Bezeichnung „Paragraph 5“ vor.
Manfred Jessen-Klingenberg (0406)
Quelle: Manfred Jessen-Klingenberg in
Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein
Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4,
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