Bonn-Kopenhagener-Erklärungen |
||
![]() "Der Nordschleswiger"
|
Am 29. März 1955
unterzeichneten der dänische Staatsminister (Ministerpräsident) und
Außenminister H. C. Hansen (1906–1960) und der deutsche Bundeskanzler Konrad
Adenauer (1876-1967) – jeder für sein Land - in Bonn Erklärungen über die
Rechte der Minderheiten im schleswigschen Grenzland, der dänischen in
Südschleswig, der deutschen in Nordschleswig. Es waren jeweils eigenständige
Erklärungen zu den Minderheitsrechten, die Adenauer und Hansen für die
Bundesrepublik und das Königreich unterschrieben. Sie bekräftigten die in
den Verfassungen beider Staaten verankerten Grundrechte und deren Anwendung
auf die Behandlung der Minderheiten. Zugleich stellte die Bundesregierung –
nach entsprechender Unterrichtung durch die schleswig-holsteinische
Landesregierung – die Aufhebung der Fünf-Prozent-Sperrklausel im
Landeswahlgesetz zugunsten der dänischen Minderheit in Aussicht sowie eine
Erhöhung der Zuschüsse für die Minderheitsschulen. Der Minderheit wurde die
Möglichkeit eröffnet, weiterführende allgemeinbildende Schulen einzurichten
mit dem Recht, anerkannte Examina durchzuführen. Eben dieses Recht sollten
auch die Schulen der deutschen Minderheit in Nordschleswig gemäß der
dänischen Erklärung erhalten. Diese und ein Reihe weiterer zugunsten der
Minderheiten vorgesehener Maßnahmen entsprangen, wie es hieß, „dem Wunsche,
das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung beiderseits der
dänisch-deutschen Grenze und damit auch die Entwicklung freundschaftlicher
Beziehungen zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik
Deutschland allgemein zu fördern“. Ein Modellfall?Die Erwartungen, die mit den Erklärungen verbunden waren, haben sich im Laufe der folgenden Jahre tatsächlich weitgehend erfüllt, und bald sprach man von einem „Modellfall“, der im deutsch-dänischen Grenzraum geschaffen worden sei. Konnten und können tatsächlich die hier getroffenen Regelungen beispielhaft sein für andere von nationalen Konflikten erschütterte Regionen? Der Nationalismus vermag sich mit allen Staats- und Gesellschaftsformen zu verbinden, mit Diktaturen aller Art, mit Demokratien, mit religiösen, konfessionellen und sozialen Bewegungen. Das war und ist andernorts zumeist der Fall, und um so schwieriger ist es, die dort aufgebrochenen Konflikte zu mildern oder gar zu beseitigen. Im Grenzland Schleswig hatte man es mit relativ einfachen Verhältnissen zu tun. Der Gegensatz zwischen der nationalsozialistischen Diktatur und dem demokratischen Dänemark verschwand nach 1945, als auch südlich der Grenze ein demokratisches Land Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik entstanden. Religiöse und konfessionelle Gegensätze standen hierzulande nie zwischen den Nationalitäten, soziale hatte es allenfalls nur zeitweise und regional begrenzt gegeben. Gleichwohl hat der Grenz- und Nationalitätenkampf in und um Schleswig länger als hundert Jahre gedauert, allein im 20. Jahrhundert mehr als fünfzig Jahre. Allen von nationalen Konflikten erschütterten Regionen ist eine besondere, aus der Geschichte gewachsene Problematik zu eigen. Daher kann es kein allgemein gültiges Rezept geben, diese Konflikte zu lösen. Das Gerede vom Modellfall kann der hiesigen Selbstgerechtigkeit gewiss dienlich sein, weniger denen, die sich andernorts engagieren, um nationale Gegensätze zu überwinden.
Die Grenze von 1920: deutscherseits angefochtenDie heutige deutsch-dänische Grenze, die
1920 aufgrund zweier Volksabstimmungen (
1945 Umkehr der Verhältnisse:
|
|
![]() Südschleswigsche Verhältnisse – das Flüchtlingselend 1950 aus der Sicht der dänischen satirischen Zeitschrift „Coloradobillen“ |
Auch südlich der Grenze
änderten sich die nationalen Verhältnisse mit der deutschen Niederlage und
ihren Folgen (Vertriebene und Flüchtlinge, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot,
Mangel an Nahrungsmitteln, Brennstoffe und Kleidung). Düster wie die Zukunft
erschien etlichen Südschleswigern nunmehr auch die Vergangenheit: Allein
fünf Kriege hatte die Bevölkerung in dem vergangenen Jahrhundert über sich
ergehen lassen müssen, und der soeben beendete Zweite Weltkrieg war von dem
nationalsozialistischen Deutschland, einem Staat des Terrors und der
Verbrechen, vom Zaune gebrochen worden. Vielen Südschleswigern erschien in
dieser Situation die Rückkehr in die demokratische, seit hundert Jahren im
inneren und äußeren Frieden lebende dänische Gesellschaft als die Lösung
aller gegenwärtigen Probleme. Auch Menschen, die sich bis dahin nicht mit
Dänemark verbunden fühlten, erkannten das als ihre Chance: Es entstand die
südschleswigsche Bewegung, die von ihren deutschen Widersachern gern als
„neudänisch“ bezeichnet wurde (siehe
Grenznationalismus |
|
![]() Plakat des „Südschleswigschen Freiheitsrates“ aus dem Jahre 1948 |
Mit dem schrittweisen Aufbau
des Landes Schleswig-Holstein seit 1946 wurden die Deutschen wieder
politisch handlungsfähig. Damit nahmen zugleich die deutsch-dänischen
Auseinandersetzungen an Schärfe zu. Sie trugen nahezu alle Merkmale, die
einem aggressiven Nationalismus anhaften: die Überschätzung der eigenen und
die Geringschätzung der gegnerischen Nation und Kultur; der Gegner ist der
Aggressor, man selbst von ihm bedroht, obgleich man nichts weiter als den
Frieden wünscht. Wer tatsächlich oder nur vermeintlich nicht am
Nationalitätenkampf teilnimmt, wird gesellschaftlich ausgegrenzt und
diffamiert: „
Das GesinnungsprinzipEs war die britische Besatzungsmacht, die
den ersten bedeutenden Schritt zur nationalen Entspannung einleitete. Einer
vom Außenminister Rasmussen geleiteten dänischen Parlamentsdelegation wurde
vom Foreign Office im Oktober 1948 der Rat gegeben, ihre nationale
Sicherheit „nicht mehr auf der Basis von Südschleswig“, sondern „in
Beziehung zu dem übrigen Europa zu betrachten sowie im Hinblick auf die aus
dem Osten drohende Aggressionsgefahr“. Geboten sei nunmehr ein
freundschaftliches Arrangement mit der Macht, „die jetzt im Süden
emporwachse“, nämlich in Deutschland. Beide, Briten und Dänen, haben sich
daraufhin erfolgreich dafür eingesetzt, dass Vertreter der dänischen
Minderheit mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung Verhandlungen -
unter britischem Vorsitz – aufnahmen. Das Ergebnis war die vom Landtag
einhellig (zwei Enthaltungen) verabschiedete „ Der Konflikt setzt sich fort |
|
![]() Karikatur aus den Kieler Nachrichten Januar 1955: Ministerpräsident von Hassel läßt den SSW nicht von der Fünf-Prozent-Leine, bietet nur die nackten Knochen eines Beirates an und hält die Wurst Landtagssitze versteckt |
Auf den politischen Alltag in
Schleswig-Holstein und vor allem in Südschleswig hat sich die Kieler
Erklärung freilich kaum ausgewirkt. Der nationale Konflikt ging weiter und
verschärfte sich sogar in der Amtszeit des Ministerpräsidenten
Lübke(1951-1954). Er setzte es durch, dass der Landtag 1951 die im
Wahlgesetz fixierte Sperrklausel von fünf Prozent auf 7,5 Prozent erhöhte.
Bei der Landtagswahl im Jahr zuvor hatte der SSW, die politische Partei der
Minderheit seit 1948, 71.698 (5,4 Prozent) Stimmen erhalten. Nach der
Verschärfung der Sperrklausel war – das konnte man mit Sicherheit annehmen –
dem SSW jede Aussicht genommen, künftig einen Sitz im Landtag zu erhalten,
zumal die Stimmenzahl für die Minderheitspartei entsprechend dem
wirtschaftlichen und politischen Aufstieg der Bundesrepublik rückläufig war.
Hinzu kamen manche „Nadelstiche“ der Regierung Lübke, so die Kürzung der
Zuschüsse für die Schulen der dänischen Minderheit. Auch brachte die
Regierung Lübke das
Kiel verliert die HandlungsinitiativeSogar die Bundes-SPD nahm sich des
Minderheitenproblems in Schleswig an. Am 19. Oktober 1954 brachte die
SPD-Fraktion eine Große Anfrage in den Bundestag ein: Ob es der
Bundesregierung bekannt sei, dass die Verletzung des Minderheitenrechts und
der Kieler Erklärung durch das Wahlrecht in Schleswig-Holstein zu Spannungen
mit Dänemark geführt habe. An diesem Tag debattierte auch das dänische
Folketing über die bevorstehende Aufnahme der Bundesrepublik in die NATO. Es
herrschte weithin Einigkeit darüber, dass der Außenminister Hans Christian
Hansen während der Nato-Konferenz am 22. Oktober in Paris die
südschleswigschen Probleme zur Sprache bringen sollte. Ein Junktim zwischen
der Zustimmung des Königreichs zum Beitritt der Bundesrepublik in das
westliche Bündnis und einer zufrieden stellenden Regelung der
Minderheitenfrage wünschte Dänemark auf keinen Fall. Aber es erschien
vernünftig, sich vorab mit dem künftigen Bündnispartner über die Situation
der Minderheit zu verständigen. Die Große Anfrage in Bonn und die Debatte in
Kopenhagen waren untrügliche Zeichen dafür, dass der
schleswig-holsteinischen Landesregierung die Initiative nunmehr entglitten
war. Sie hatte zu lange an traditionellen Vorstellungen vom Grenz- und
Nationalitätenkampf festgehalten und musste sich fortan mit einer
nachgeordneten Rolle bei den in Aussicht stehenden deutsch-dänischen
Gesprächen begnügen. Die Initiative von Außenminister Hans Christian Hansen |
|
![]() 29. März 1955: H.C. Hansen und Konrad Adenauer bei Bundespräsident Theodor Heuß |
Auf der Sitzung des
Ministerrates der Nato in Paris am 22. Oktober 1954, zu der auch
Bundeskanzler Adenauer geladen war, schloss der dänische Außenminister seine
Rede mit „ein paar Bemerkungen über die Probleme im Zusammenhang mit der
dänischen Minderheit in Deutschland“. Er sei davon überzeugt, dass die
Rechte einer Minderheit „unmittelbar die Ideale berühren, auf denen die
Menschenrechte sich gründen. Vor diesem Hintergrund gesehen, kann die Art
und Weise, wie eine Minderheit behandelt wird, sehr wohl den Charakter eines
Sinnbilds erlangen, nämlich eines Sinnbilds unserer zukünftigen
Zusammenarbeit, wie wir sie sehen möchten“. Hätte man geschickter und
sensibler das Minderheitenproblem vor der NATO zur Sprache bringen können?
Dr. Adenauer gab noch in Paris die Zusage, dass die Bundesregierung sich für
eine positive Lösung einsetzen werde. – Es war ja auch noch die Anfrage der
SPD-Fraktion zu beantworten.Zögerlicher Anfang – zügige Lösung |
|
![]() Abschied von H.C.Hansen am 30. März 1955 auf dem Flughafen in Köln/Bonn |
Zunächst geriet die
Angelegenheit ins Stocken. Ministerpräsident von Hassel bestand immer noch
darauf, dass mit Dänemark ein Minderheitenvertrag abzuschließen sei. Dabei
war längst bekannt, dass Dänemark eine solche Bindung traditionell und
prinzipiell ablehnte. Es bestand darauf, dass der deutschen Minderheit ihre
Rechte allein im Rahmen der dänischen Gesetzgebung gewährt wurden, also ohne
Mitwirkung einer deutschen Regierung, die dann im Konfliktsfalle ein
Einspruchsrecht in innerdänischen Angelegenheiten hätte geltend machen
können. – Der Bundestag verwies nach der Debatte über die Große Anfrage der
SPD das Minderheitenproblem im Dezember an die zuständigen Ausschüsse. Da
die deutsche Seite sich nicht regte, verschob das Folketing die Beratung
über den Beitritt der Bundesrepublik zur NATO. Das war die Situation Anfang
Januar 1955. Zu dieser Zeit kam aber langsam Bewegung in die Sache, und zwar
auf inoffiziellem Wege. Es waren die deutschen Parlamentarier Kurt Georg
Kiesinger, der spätere Bundeskanzler, Will Rasner und der dänische
Abgeordnete Karl Bøgholm, die die offiziellen Gespräche diskret anbahnten
und überdies Hindernisse aus dem Weg räumten. Die deutsche Seite verzichtete
nunmehr auf ihre Forderungen nach einem förmlichen Vertrag und nach einer
Loyalitätserklärung der dänischen Südschleswiger. Man war bereit, sich mit
Erklärungen zufrieden zu geben. Auch deren Inhalt wurde in großen Zügen
schon so festgelegt, wie man ihn später vereinbarte. Offiziell Gespräche
wurde vom 28. Februar bis zum 5. März in Kopenhagen verhandelt. Die deutsche
Delegation wurde geleitet von Botschafter a. D. Wilhelm Nöldeke. Für die
schleswig-holsteinische Landesregierung nahm Ministerialdirektor Dr. Dr.
Ernst Kracht an den Verhandlungen teil. Die dänische Delegation leitete der
Direktor im Ministerium des Äußeren Nils Svenningsen. Der renommierte
Historiker, Prof. Dr. Troels Fink, war als Berater des Ministeriums für
schleswigsche Angelegenheiten zugegen. Zusammenfassend sei gesagt, dass noch
einmal die Form der Vereinbarungen, ihre inhaltliche Substanz sowie deren
Umsetzung ausgiebig erörtert wurden. Es galt, das Nötige und das politisch
und rechtlich Mögliche in die Erklärungen aufzunehmen, nicht mehr und nicht
weniger.Schlussakt in Bonn |
|
![]() Das SSW-Plakat zum Kommunalwahl 1955 spiegelt den Stimmungsumschwung durch die Bonn-Kopenhagener Erklärungen |
Die Abschlussverhandlungen,
so war es abgesprochen, sollten in Bonn stattfinden. Es war indessen keine
weitere Erörterung der Probleme nötig. Der Wortlaut der Erklärungen lag
bereits fest. Sie brauchten nur noch von H. C. Hansen und Konrad Adenauer
unterzeichnet zu werden. Im übrigen wurden die eigenständigen Erklärungen,
die einander rechtlich nicht bedingten, keineswegs ausgetauscht, wie es bei
Vertragsunterzeichnungen zu geschehen pflegt. Die jeweils andere Seite wurde
lediglich anhand einer unbeglaubigten Abschrift offiziell informiert. Die
Zusagen in die Tat umzusetzen, war danach die Aufgabe der Parlamente und der
Regierungen. So hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am 23. Mai 1955 die
Änderung des Landeswahlgesetzes, also die Aufhebung der
Manfred Jessen-Klingenberg* (TDM 0305)
Die beiden Erklärungen im deutschen Original mit
den zusätzlichen Protokollnotizen, finden Sie unter
Quellen und Literatur: Eberhard Jäckel (Hrsg.), Die Schleswig-Frage
seit 1945. Dokumente zur Rechtsstellung der Minderheiten beiderseits der
deutsch-dänischen Grenze, Frankfurt/M., Berlin 1959; Troels Fink,
Forhandlingerne mellem Danmark og Tyskland i 1955 om de slesvigske mindretal,
København 2001; Lorenz Rerup, Grænsen. Frau grænsekamp til sameksistens,
Albertslund 1969; Alexander Scharff, Der Weg zur deutsch-dänischen
Verständigung nach 1945 und zu den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955,
in: Geschichte und Gegenwart, Festschrift für Karl Dietrich Erdmann,
Neumünster 1980, S. 673-687; 25 Jahre Bonn-Kopenhagener
Minderheitserklärungen. 1955-1980, Kiel 1980 (=Schriften der
Hermann-Ehlers-Akademie 11); Wilfried Lagler, Die Minderheitenpolitik der
schleswig-holsteinischen Landesregierung während des Kabinetts v. Hassel
(1954-1963), Neumünster 1982 (=Quellen u. Forsch. z. Gesch. Schl.-Holst.,
Bd. 78); Niels Svenningsen, Dansk-tysk mindretalsordning 1955, in:
Festskrift til Troels Fink, Odense 1982; Zur Geschichte und Problematik der
deutsch-dänischen Beziehungen von der Wikingerzeit bis zur Gegenwart,
Braunschweig 1984 (= Studien z. internat. Schulbuchforschung, Schriftenreihe
des Georg-Eckert-Instituts, Bd. 37); Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von
1955. Zur Entstehung eines Modells für nationale Minderheiten, hrsg. v.
Deutschen Grenzverein e. V., Flensburg 1985; Anders Ture Lindstrøm,
Bonn-København erklæringerne af 1955 i mere præcist lys, in: Sønderjyske
Årbøger 1985, S. 157-176; Immo Doege u. Manfred Jessen-Klingenberg, Die
nationalen Minderheiten im schleswigschen Grenzland (Begleitheft zur
Diareihe Nr. 3), Kiel 1990; Martin Höffken, Die „Kieler Erklärung“ v. 26.
September 1949 und die „Bonn-Kopenhagener Erklärungen“ v. 29. März 1955 im
Spiegel deutscher und dänischer Zeitungen..., Frankfurt/M. 1994; Johan Peter
Noack, Det danske mindretal i Sydslesvig 1948-1955, Bd. 1 u. 2, Aabenraa
1997; En europæisk model? Nationale mindretal i det dansk-tyske grænseland
1945-2000, red. af Jørgen Kühl, Aabenraa 2002. Das Buch erscheint in diesen
Tagen auch in deutscher Sprache; Uwe Danker, Minderheitenschutz: Ein
Privileg, das nur Deutsche und Dänen verdienen? In: Flensburger Tageblatt v.
25. 01. 05. |