
Die Karte zeigt den Territorialbesitz Schwedens, Dänemarks und
Schleswig-Holstein-Gottorf 1658/60.
Hellrot: Königreich Dänemark;
Rot: königlicher Anteil an den Herzogtümern;
Grün: Schleswig-Holstein-Gottorf (Herzoglicher Anteil);
Gelb Karo: Königreich Schweden;
Gelb unterbrochen straffiert: Dänisches Gebiet, verpfändet an
Schweden zu Kriegsbeginn;
Gelb straffiert: Gebiete, die mit dem Friedensschluß am 26.2.1658 an
Schweden abgetreten wurden. |
Am 28. Februar 1648, bevor der später
sogenannte
Dreißigjährige Krieg
endete, starb
Christian IV.
(1577*/1596-1648). Sein Sohn wurde als Friedrich III. (1609*/1648-1670)
König von Dänemark. Er wollte die Vormachtstellung Schwedens im Ostseeraum,
die im Frieden von Münster und Osnabrück manifestiert worden war, begrenzen.
Als Karl X. Gustav von Schweden 1655, ein Jahr nachdem er den Thron
bestiegen hatte, seine Truppen in Litauen und Livland gegen Polen und
Rußland erfolgreich einsetzte, machte das in Kopenhagen die Macht der
Schweden klar. Am 1.Juni1657 erklärte Friedrich III. den Schweden den Krieg,
ohne seinen Vetter Friedrich III. (1616-1659) als Herzog von
Schleswig-Holstein-Gottorf davon in Kenntnis zu setzen. Die
Gottorfer stellten sich wie schon
im
Schwedisch-Dänischen Krieg
(1643-1645) erneut auf die schwedische Seite. Der dänische König ließ seine
Truppen zum Auftakt in die Herzogtümer Verden und Bremen südlich der Elbe
einmarschieren, die schon sein Vater für ihn beansprucht hatte. Karl X.
Gustav fiel am 20. Juli in Holstein ein. Bis zum August kontrollierte er das
jütische Festland bis zum Limfjord und belagerte mit Friedrichsodde (heute
Fredericia), den Übergang nach Fünen. Ende Oktober war die Stadt gefallen,
doch verhinderte die dänische Flotte den Übergang über den Kleinen Belt. Dem
schwedischen König kam ein kalter Winter zu Hilfe. Vom 29. Januar bis zum
13. Februar 1658 zogen die schwedischen Truppen in einer tollkühnen Aktion
über das dünne Eis nach Fünen und von dort in einer Art "Inselspringen"
weiter bis nach Seeland vor die Wälle Kopenhagens. Dänemark mußte sich
ergeben. Im Vertrag von Roskilde wurde am 26. Februar 1658 der Frieden
zwischen Dänemark und Schweden geregelt. Dänemark verlor seine angestammten
Besitzungen östlich des Öresunds und die Insel Bornholm. Im Mai folgte der
Kopenhagener Vergleich. Er sollte die "Gottorfer Frage" klären. Es kam zu
einer Regelung für den Landesteil Schleswig, die sowohl für den Gottorfer
Anteil des Herzogs Friedrich III. wie auch den des Königs Friedrich III.
festlegte, daß sie keinen Lehnsherrn (also König) mehr über sich hätten.
Beide waren nun nicht mehr Herzöge "von", sondern "in" Schleswig. Noch
während in Roskilde der Frieden verhandelt wurde, hatten sich die
politischen Verhältnisse zu Lasten der Schweden verschoben. Polen und
Österreich sowie dem ehemaligen schwedischen Verbündeten Brandenburg wurde
Karl X. Gustav zu mächtig. Frankreich und England als Vermittler hatten
mühsam durchsetzten können, daß die Schweden den Zugang zur Ostsee nicht für
fremde Flotten sperren durften. Karl X. Gustav war das zu wenig. Er
entschied sich, erneut anzugreifen und Kopenhagen zu belagern. Nach fast
sieben Monaten scheiterte der Sturmangriff auf die Stadt. Entscheidend war,
daß die Bürger Kopenhagens durch eine große niederländische Flotte während
der Belagerungszeit unterstützt wurden. Die Herzogtümer waren 1658 und 1659
nicht der Schauplatz von Kampfhandlungen. Doch österreichische,
brandenburgische und polnische Truppen lagen als "Verbündete" im Land und
ernährten sich auch daraus. Die Folgen, auch für den Gottorfer Anteil, waren
trotzdem verheerend. Nach dem polnischen Kontingent wurde die Zeit später im
Volksmund oft als "Polackenkrieg" bezeichnet. Am 27.Mai 1660 vermittelten
Frankreich, England und die Niederlande als Garantiestaaten in Kopenhagen
erneut einen Frieden. Dänemark bekam Bornholm und abgetretenes Gebiet in
Norwegen zurück. Sowohl Dänemark als auch Schweden hatten keine
Vormachtstellung in der Ostsee mehr. Die Niederländer und Engländer hatten
sich dagegen durchgesetzt und die Freiheit des Ostseezugangs erreicht. Für
die Herzogtümer wurden die Gottorfer Rechte bestätigt und durch die
Großmächte garantiert. Im dänischen Reich hatte das Ende des
Dänisch-Schwedischen Krieges einschneidende Folgen. In der letzten Phase des
Krieges hatte der
Adel
militärisch versagt, die Bürger hatten sich dagegen bewährt. Ein
Staatsstreich mit weitestgehender Verfassungsänderung war die Folge, die dem
Adel die Steuerfreiheit nahm und sein Königswahlrecht aufhob. Auch in
Dänemark war der Thron nun erblich. Mit einer "Erb- und
Alleinherrschaftsakte", der der Reichsrat Oktober 1660 zustimmen mußte,
hatte Dänemark als erste europäische Monarchie den Übergang zum
Absolutismus
vollzogen, mit - und das blieb in der europäischen Geschichte ziemlich
einmalig - der Zustimmung der Stände, die dadurch ihre alten Vorrechte
verloren.-ju- (1101/0404)
Quelle: SHG, Ulrich Lange (Hrsg.), Geschichte Schleswig-Holsteins - Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 1996, Neumünster, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-0440-6,
Zum Lesen
empfohlen; Christian Degn, Schleswig-Holstein eine Landesgeschichte, 1994, Neumünster, Wachholtz Verlag, ISBN 3 529 05215
9 Bildquelle: Farblich für das Internet
nachbearbeitete Karte von Erwin Raeth aus SHG (s.o.) |