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Beurkundung des Ergebnisses einer
Gerichtsverhandlung im
Herzogtum Schleswig. Der Hardesvogt ( Harde), zwei Sandmänner
sowie acht Zeugen, die zu Dinghörigen ernannt wurden, erstellten die Dingswinde. Auch
zivilrechtlich Verträge konnten so geschlossen werden. Die Dingswinden breiteten sich im
15. Jahrhundert vor der Einführung von Dingprotokollen aus. Seit dem 18. Jahrhundert
wurden sie durch andere Rechtsformen ersetzt.Quelle:
SHLEX |