Schleswig-Holstein von A bis Z

Ding und Recht

Ding und Recht ist die alte Bezeichnung für Gericht, Gerichtstag. Das Gericht trat ursprünglich unter freiem Himmel in einem durch vier Stöcke bezeichneten Friedensbezirk zusammen. Dem Dinggericht unterstanden die freiwillige, die zivil- und auch die Strafgerichtsbarkeit. Es setzte sich in den verschiedenen Rechtsgebieten und je nach Fall verschieden zusammen. Im Gebiet des pfeil.gif (852 Byte) Jyske Lov (Jütisches Recht), das seit 1241 im pfeil.gif (852 Byte) Herzogtum Schleswig galt und sich von dem sonst geltenden sächsischen Recht unterschied, urteilten bei schweren Gewalttaten oder in Grenzsachen meist acht auf Lebenszeit ernannte pfeil.gif (852 Byte) Sandmänner, für andere Verfahren konnten zwölf Hardesneffninge (pfeil.gif (852 Byte) Neffning) jeweils ernannt werden. Die Urteiler hafteten persönlich für ihren Spruch. Der Hardesvogt (pfeil.gif (852 Byte) Harde) leitete die Verhandlung im Herzogtum Schleswig, urteilte jedoch selber nicht. Städte, Kirche und Adel hatten eine eigene Gerichtsbarkeit. 1850 bildeten Hardesvogt, Protokollführer und Beisitzer das alleinige Gericht. Mit der Annexion durch Preußen 1867 wurden in Schleswig-Holstein Amtsgerichte eingeführt.

Quelle: SHLEX

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