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Ding und Recht ist die alte Bezeichnung
für Gericht, Gerichtstag. Das Gericht trat ursprünglich unter freiem Himmel in einem
durch vier Stöcke bezeichneten Friedensbezirk zusammen. Dem Dinggericht unterstanden die
freiwillige, die zivil- und auch die Strafgerichtsbarkeit. Es setzte sich in den
verschiedenen Rechtsgebieten und je nach Fall verschieden zusammen. Im Gebiet des Jyske
Lov (Jütisches Recht), das seit 1241 im
Herzogtum Schleswig galt und sich von dem
sonst geltenden sächsischen Recht unterschied, urteilten bei schweren Gewalttaten oder in
Grenzsachen meist acht auf Lebenszeit ernannte Sandmänner, für
andere Verfahren konnten zwölf Hardesneffninge ( Neffning) jeweils
ernannt werden. Die Urteiler hafteten persönlich für ihren Spruch. Der Hardesvogt ( Harde)
leitete die Verhandlung im Herzogtum Schleswig, urteilte jedoch selber nicht. Städte,
Kirche und Adel hatten eine eigene Gerichtsbarkeit. 1850 bildeten Hardesvogt,
Protokollführer und Beisitzer das alleinige Gericht. Mit der Annexion durch Preußen 1867
wurden in Schleswig-Holstein Amtsgerichte eingeführt.Quelle:
SHLEX |