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Der Gutsbesitz (
Gut) des Landesherren wurde als
Domäne, also Herrengut (lat. domanium, frz. domaine) bezeichnet. In der Entwicklung der
neuzeitlichen Staaten wurde der Begriff auf den staatlichen Landbesitz übertragen. Die
Domänen wurden in Schleswig-Holstein schon seit Mitte des 18.Jahrhunderts damit im
Vergleich zu anderen Territorien früh verkauft oder parzelliert.Quelle: SHLEX |