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Die schleswig-holsteinische Erhebung gegen
Dänemark 1848-1851 war ein Teilvorgang der europäischen und deutschen Revolution. Mit
ihr kamen staatsrechtliche, nationale, liberale, demokratische, soziale und militärische
Probleme sowie europäische Machtinteressen auf die politische Tagesordnung. Seit den
1840er Jahren hatte der deutsch-dänischen Gegensatz im
Gesamtstaat an Schärfe
zugenommen. Die dänischen Nationalliberalen, die Eiderdänen,
erstrebten einen dänischen Nationalstaat, dessen Südgrenze die Eider bilden sollte. Die
deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner wünschten, dass ganz Schleswig-Holstein einem
künftigen deutschen Nationalstaat mit der Königsau als Nordgrenze angeschlossen werden
sollte. Beide, Deutsche und Dänen, beanspruchten das ganze Herzogtum Schleswig, und beide
unterbauten ihre Ansprüche mit historisch-rechtlichen Argumenten. Gemeinsam war beiden
nationalen und liberalen Bewegungen die Gegnerschaft zum dänischen Absolutismus sowie der
Wunsch nach einer freiheitlichen Verfassung. Aber der vordringende Nationalismus hatte
einer gemeinsamen liberalen Frontstellung längst den Boden entzogen. Am 18. 3. 1848
forderten die schleswig-holsteinischen Stände (
Ständeversammlung) und eine Volksversammlung in
Rendsburg
unter anderem die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund, Presse- und
Versammlungsfreiheit sowie eine Volksbewaffnung. Die Forderung führte in Kopenhagen zur
Bildung eines konservativ-liberalen Ministeriums auf Grundlage der Eiderpolitik. Dies
veranlasste die führenden Männer der schleswig-holsteinischen Landespartei am 24. 3.
1848 eine Provisorische Regierung (Friedrich Graf Reventlow, W. H. Beseler, Prinz
Friedrich von Noer, Theodor Olshausen u.a,) zu bilden. Mit ihrem legitimistisch-liberalen
Aufruf "Mitbürger" (Aufrechterhaltung der Rechte des Landes und des
angestammten
Herzogtums, Anschluß an die Einheits- und Freiheitsbestrebungen
Deutschlands) gewann sie die Mehrheit der konservativen und deutsch-national gesinnten
Schleswig-Holsteiner für sich. Krieg mit Dänemark war die Folge. Gleichwohl hat die
Provisorische Regierung mit den vereinten Ständen und der nach allgemeinem und direktem
Wahlrecht gewählten Landesversammlung eine Reihe von Reformen eingeführt: Presse-,
Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Bürgerbewaffnung und allgemeine
Wehrpflicht; sozial ungerechte Steuern und Privilegien wurden abgeschafft. Das
Staatsgrundgesetz vom 15. 9. 1848 ist bezeichnet worden als "die demokratischste
Verfassung, die man in Europa bis dahin gesehen hatte" (H. P. Clausen). Gleichwohl
fehlte der Mehrheit der Liberalen und erst recht den Konservativen weithin das
Verständnis für die unruhig gewordenen kleinen Leute in den Gutsdistrikten und an der
Westküste. Den Krieg, in dem die Schleswig-Holsteiner von Bundestruppen und von Preußen
unterstützt wurden, beendete der am 26. 8. 1848 auf Druck der Großmächte zustande
gekommene Waffenstillstand von Malmö, in dem der Rücktritt der Provisorischen Regierung
(22. 10. 1848) und die Einsetzung einer konservativen "Gemeinsamen Regierung"
festgelegt worden war. Nach Ablauf des Waffenstillstandes brach der Krieg am 3. 4. 1849
wieder aus; er endete abermals durch Einwirkung der Großmächte mit dem Berliner
Waffenstillstand vom 10. 7. 1849. Die Ende März eingesetzte schleswig-holsteinische
Regierung, die Statthalterschaft (Reventlow, Beseler), blieb auf
Holstein beschränkt;
Schleswig wurde fortan von einer dänisch-preußischen Kommission (Landesverwaltung)
regiert, mit einem Engländer als 91 Schiedsrichter. Am 2. 7. 1850 wurde in Berlin ein
Friedensvertrag unterzeichnet, ein einfacher Friede, der die Wiederherstellung des
Gesamtstaats vorsah. Die Statthalterschaft schätzte die politische Situation falsch ein,
schlug auch sachkundigen Rat in den Wind und riskierte wieder einen Krieg, der mit der
Niederlage bei Idstedt praktisch entschieden war. Preußen arrangierte sich mit
Österreich und die schleswig-holsteinische Sache wurde dem Frieden geopfert. Beide
deutschen Großmächte bewirkten die Unterwerfung der Landesversammlung und der
Statthalterschaft am 1. 2. 1851. Im folgenden Jahr wurde Schleswig-Holstein wieder der
Autorität des dänischen Königs unterstellt. Die Großmächte erkannten die Integrität
des
Gesamtstaats im Londoner Protokoll vom 8.5.1852 an, ohne sie freilich zu garantieren. -Manfred
Jessen-Klingenberg-Quelle: Manfred
Jessen-Klingenberg, aus: "Schleswig-Holstein Lexikon", Herausgegeben von
Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc, Wachholtz Verlag, Neumünster, www.wachholtz.de, 2000, ISBN
3-529-02441-4, Zum
Lesen empfohlen
Bildquelle: Landesbibliothek |