Schleswig-Holstein von A bis Z

Flecken

Zwischen Dorf und pfeil.gif (852 Byte) Stadt existierte in Schleswig und pfeil.gif (852 Byte) Holstein bis 1934 die Gemeindeform des "Fleckens", auch "Blek" genannt. Die Flecken waren ländliche Mittelpunktsorte. Eine herausgehobene Rolle erhielten sie durch Zunftrechte für Handwerker, Freistellung von der Wehrpflicht sowie das Marktprivileg. Als die preußische Provinzregierung 1869 die erste einheitliche Städteverordnung für Schleswig-Holstein erließ, gab es 24 Städte und 25 Flecken. Für sie galt, angelehnt an die Rechtstradition, eine Art vereinfachtes pfeil.gif (852 Byte) Stadtrecht. Statt eines Bürgermeisters hatten die Flecken Ortsvorsteher. Sie repräsentierten die Obrigkeit, weil es keine pfeil.gif (852 Byte) Magistrate gab. Die Fleckensverordneten, deren Zahl auf zwölf begrenzt war, faßten kollegial alle wichtigen Beschlüsse in Gemeindeangelegenheiten. Dazu gehörte auch der Antrag, zur pfeil.gif (852 Byte) Stadt erhoben zu werden. Im Zuge des allgemeinen Aufschwungs der letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts verschwanden die Flecken. Bis 1900 hatten schon 15 Flecken das Stadtrecht erlangt. Dazu gehörten Neumünster und Wandsbek (1937 zu Hamburg), die sich in dieser Zeit zu industriellen Zentren entwickelten. 1870 erhielten beide Stadtrecht, schon 1901 waren sie nach damaligem Verständnis Großstädte und wurden kreisfrei. Ein Sonderfall ist Meldorf (pfeil.gif (852 Byte) Dithmarschen). 1265 war der Ort im Zuge des Landesausbaus zur Stadt geworden, verlor diesen Status jedoch 1598 wieder. 1870 erhielt der Hauptort Süderdithmarschens sein Stadtrecht zurück. Ein anderer Fall ist pfeil.gif (852 Byte) Husum. Erst 1465 wurde der sich stürmisch entwickelnde Hafenort als Blek beurkundet. Doch schon sieben Jahre später wurden Husum die auch sogenannten Weichbildrechte wieder entzogen, weil sich der Ort an einer Rebellion (pfeil.gif (852 Byte) Rebellensteuer) gegen Christian I. beteiligt hatte. Erst 1582 bekam der Ort sie zurück, 1603 schließlich wurde Husum zur Stadt erhoben. Die reiche Hafenstadt hatte dabei im 16. Jahrhundert über 5.000 Einwohner und gehörte damit in den Herzogtümern zu den größten Orten. Nachdem fünf Flecken nach der Grenzabstimmung ( pfeil.gif (852 Byte) Abstimmungsgebiet) 1920 zu Dänemark gekommen waren, verschwanden mit einer Ausnahme durch Stadtwerdung oder Eingemeindung alle Flecken bis 1927. Die Ausnahme war der Flecken pfeil.gif (852 Byte) Arnis, der 1934 Stadtrecht erhielt und seitdem die kleinste Stadt Deutschlands ist. Einen Überblick gibt die Tabelle, die alle 25 Flecken auflistet, die bestanden, als 1869 die Städteordnung erlassen wurde (vereinfacht nach Dieter Pust, 1994).

 
NameFleckens
Privilegium
Stadt seit 
/ oder
Arnis1.3.16671.1.1934
Augustenburg3.9.17641920 dänisch
Barmstedt 4.1.1737 / 4.11.175427.12.1898
Bramstedt (1274) 2.7.165212.3.1910
Bredstedt (1510) 30.7.1632 1.11.1910
Christiansfeld 9.12.17711920 dänisch
Elmshorn 4.1.173711.4.1870
Klostersande, Vormstegenmit Elmshorn 3.6.1757 1878 zu Elmshorn
Glücksburg 7.7.1842 5.1.1870
Heide (1577) 14.9.1765 7.7.1870
Hoyer 3.12.1736 1920 dänisch
Kappeln (1533) 6.3.18467.3.1870
Kellinghusen 8.2.1740 9.8.1877
Lügumkloster vor 1739 1920 dänisch
Meldorf 1598 Stadtrecht aufgehoben 28.2.1870
Neumünster Wochenmarkt ab 16116.4.1870
Norburg 18.4.1680 1920 dänisch
Nortorf 16.12.1861 17.7.1909
Pinneberg 19.12.1826 15.7.1875
Preetz "Bleke" genannt 1442 19.5.1870
Reinfeld 27.3.1840 1927
Uetersen (1234 Burg) 11.11.1746 13.1.1870
Wandsbek (7.6.1759) 8.10.183329.6.1870
Wedel 1.12.1786 27.11.1875
Wyk auf Föhr14.4.1706 2.3.1910

Die in Klammern genannten Jahreszahlen weisen jeweils auf vorherige Nennungen oder Privilegierungen hin.

-ju- (1001/0403)

Quellen: Dieter Pust, "125 Jahre schleswig-holsteinische Städteordnung - 60 Jahre Stadt Arnis - Ein Beitrag zur Fleckensverfassung in Schleswig-Holstein", 1994, Die Heimat, Heft 5, Seite 116 ff; SHLEX

Seitenanfang