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Seit Ende des 13.
Jahrhunderts war Eutin der bevorzugte Sitz der Lübecker Bischöfe. Die
Diozese , eine der kleinsten der Reichskirche, umfaßte Ende des Mittelalters
53 Pfarreien. 1561 wurde sie im Zuge der
Reformation evangelisch. Die
Herzöge von Schleswig-Holstein-
Gottorf, die zu den seit 1448 in
Dänemark regierenden Oldenburgern gehörten, gingen 1586 dazu über, ihre
jüngeren Söhne zu Fürstbischöfen von Lübeck wählen zu lassen. Damit
schlossen sie aus, daß die gottorfschen Territorien erneut geteilt wurden.
Nachdem die Gottorfer Linie mit dem Aufgehen ihrer Gebiete in den
Herzogtümern im dänischen
Gesamtstaat keine Rolle mehr
spielte, blieb das Fürstbistum bei der jüngeren Linie der gottorfischen
Oldenburger. 1803 wurde es vom Reichsdeputationsausschuß säkularisiert und
als Besitz des Großherzogs von Oldenburg bestätigt. Aus dem Hochstift wurde
das "Fürstentum Lübeck" mit damals 22.000 Einwohnern und ausgedehnten
Ländereien um Eutin bis vor die Tore
Lübecks. Mit Eutin als
Residenzstadt erlebte das kleine Fürstentum in der Folgezeit eine
beachtliche kulturelle Blüte; Eutin wurde eines der geistigen Zentren in
Deutschland. Als die
Herzogtümer Schleswig und
Holstein 1867 eine preußische
Provinz wurden, mußte der Großherzog für alte Erbansprüche entschädigt
werden. Er erhielt das Amt Ahrensbök, das lübsche Gut Stockelsdorf und
weitere Gemeindegebiete zugesprochen. Insgesamt vergrößerte sich das
Fürstbistum um 170 Quadratkilometer und 12.500 Einwohner. Seit 1918 wurde
das Fürstentum als "Landesteil Lübeck" bezeichnet.
Kleiner Kreis mit Großgemeinden
Mit dem
Groß-Hamburg-Gesetz von
1937 endete die Zeit der oldenburgischen Exklave. Das Gebiet wurde als
"Kreis Eutin" 19. Landkreis der preußischen Provinz. Statt des
Regierungspräsidenten und eines 15köpfigen von den Gemeindevertretungen
gewählten Provinzialrats bestimmte nun ein eingesetzter Landrat die
Geschicke des Kreises. Die gewachsenen kommunalen Strukturen unterhalb der
Kreisebene blieben jedoch erhalten. Anders als in Preußen war nicht die
reine Ortsgemeinde die kleinste kommunale Einheit. Bereits seit Anfang des
19. Jahrhunderts hatten sich in den oldenburgischen Gebieten Kirchspiele als
untere Verwaltungseinheiten herausgebildet, die mit der Gemeindeordnung für
das Fürstentum von 1857 zu Großgemeinden wurden. Sie faßten mehrere
sogenannte "Dorfschaften" zusammen, die über einen Beirat und Dorfvorsteher
eine gewisse Selbständigkeit behielten. Die elf Großgemeinden blieben auch
nach der Kreisreform (
Landkreise) von 1970 bestehen,
die den knapp 600 Quadratkilometer großen Kreis Eutin mit seinen 94.000
Einwohnern und den Kreis Oldenburg zum neuen Kreis Ostholstein vereinigte.
Die Großgemeinden mit ihren hauptamtlichen Verwaltungen, die im ehemaligen
Kreis Eutin als Relikte der oldenburgischen Zeit überlebt haben, gelten
heute als mögliches Modell für die überfällige Reform der im übrigen
Schleswig-Holstein als für modernes Verwalten zu kleinteilig angesehenen
kommunalen Struktur.
-ju- (1003)
Quellen: 100 Jahre Kreise in Schleswig-Holstein, 1967, Neumünster,
Wachholtz Verlag; Enno Bünz in Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin
Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz
Verlag, ISBN 3-529-02441-4,
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