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Im Ursprung wurde unter
"Genealogie" vor allem die Stammbaumforschung für Fürsten- und
Herrscherhäuser verstanden. Sie wandelte sich jedoch zur allgemeinen
Familien- und Ahnenforschung. Basis der Genealogen sind die Geburts-,
Trauungs- und Sterberegister der Kirchengemeinden und - seit 1876 - auch der
Standesämter. Eine zentrale Quelle der Genealogie in Schleswig-Holstein sind
zudem die erhaltenen Listen der ersten allgemeinen
Volkszählung in den
Herzogtümern vom 13.2.1803 sowie der späteren Erhebungen. Ein besonderes
Problem der Ahnenforschung im Landesteil Schleswig ergibt sich durch die
1771 untersagte (aber trotzdem über Jahrzehnte weiter praktizierte)
Patronymische
Namensbildung. Mit jeder Generation wechselte der Familienname, weil
er (vereinfacht) durch das Anhängen von "-sen" an den Vornamen des Vaters
gebildet wurde. Durch die von den
Nationalsozialisten
verordnete Pflicht, Stammbaumforschung zu betreiben, um den sogenannten "Ariernachweis"
zu erbringen, sank das Interesse an diesem spannenden Bereich nach dem
Zweiten Weltkrieg. Inzwischen fesselt die Suche nach den eigenen Wurzeln,
den "roots" ,wieder viele Menschen. Besonders die Nachfahren von
Auswanderern nicht nur aus den USA überschütten inzwischen die Archive mit
Anfragen. Vor diesem Hintergrund hat das
Nordfriisk Instituut
in Bredstedt den Anfang gemacht und ein umfangreiches elektronisches
Register erstellt. In Kooperation mit dem Landesarchiv in
Schleswig und vor allem mit
dänischen Genealogen, die einen zentralen Server aufgebaut haben, arbeiten
die "Arbeitsgemeinschaft Genealogie Schleswig-Holstein" (www.aggsh.de)
und der "Arbeitskreis Volkszahl-Register Schleswig,Holstein" (www.akvz.de)
zur Zeit am Aufbau einer elektronischen Datei für ganz Schleswig-Holstein.
Weiterer Anlaufpunkt für die Familienforschung ist der seit 1948 bestehende
Verein "Schleswig-Holsteinische Familienforschung e.V.". Im Internet ist er
unter
http://genealogienetz.de/vereine/SHFam/ zu finden.
-rgsh- (0203/03031203) |