
Die Deutsche Kanzlei in Kopenhagen: von diesem
Gebäude aus wurden die Herzogtümer regiert

Nur eines der Probleme des Gesamtstaats: die
Karte zeigt deutlich die zersplitterte Struktur der Verwaltung in den
Herzogtümern. Bitte klicken Sie auf die Karte, um ein neues Fenster zu
öffnen. Es wird eine vergrößerte Ansicht der Karte angezeigt. |
Die Zeit des dänischen
„Gesamtstaats“ dauerte von 1773 bis zur Niederlage des dänischen
Königreiches gegen Preußen und Österreich am 30.10.1864 (
Schleswigsche Kriege).
Zum dänischen Gesamtstaat gehörten neben dem Kernland die
Herzogtümer Schleswig und
Holstein, Norwegen bis zum
Kieler Frieden von 1814
sowie Island und die Faröer Inseln. 1815 kam das Herzogtum
Lauenburg dazu.
Eine lange Vorgeschichte
Schon 1460 war im
Privileg von Ripen
festgeschrieben worden, daß der dänische König auch Herzog von Schleswig und
Holstein sei und daß beide Herzogtümer zusammenbleiben und daß keine
Aufteilung unter mehreren Erben vorgenommen werden solle (tosamende ungedelt).
Diese Bestimmung wurde jedoch schon 1490 in Folge von Erbstreitigkeiten
nicht beachtet. Es kam zur ersten
Landesteilung, die unter
König Friedrich I. 1524 wieder aufgehoben wurde. Erneute Teilungen gab es
1544 und 1581. In der Folgezeit gelang es der gottorfischen Linie, in ihren
Landesteilen in Schleswig (nur bis 1720) und Holstein eine stabile
fürstliche Herrschaft zu errichten. Um nicht in den
Schwedisch-Dänischen
Krieg (1643-1645) gezogen zu werden, hatten die
Gottorfer 1644 auf Neutralität
gesetzt. Im weiteren Verlauf des 17. Jahrhunderts banden sie sich immer
enger an Schweden. Sie sahen das Königreich als Garant ihrer Souveränität.
Für die ebenfalls aus dem Hause Oldenburg stammenden dänischen Könige
entstand damit die sogenannte „Gottorfer Frage“. Vor allem der Wunsch,
wieder alleiniger Herr im Herzogtum Schleswig zu werden, erfüllte sich
nicht. Nach dem
Dänisch-Schwedischen
Krieg (1657-1660) erreichten die Gottorfer sogar die volle Souveränität.
Christian V. (1670-1699) ließ zweimal Gottorfer Territorien besetzen und
mußte zwei Mal wieder klein beigeben.
Die Wende im Großen Nordischen Krieg
Die Wende kam mit dem
Großen Nordischen
Krieg. An dessen Beginn scheiterte Dänemark zunächst. 1700 mußte König
Friedrich IV. (1699-1730) nach einem schwedischen Einfall die Souveränität
Gottorfs wieder bestätigen. Erst mit dem erneuten Einfall der Schweden 13
Jahre später wendete sich das Blatt. Die Schweden mußten abziehen, der
dänische König besetzte 1713 die schleswigschen Gottorfer Territorien. Im
Frieden von Frederiksborg Juli 1720 erhielt der dänische König unter
Vermittlung von England und Frankreich die gesamten Gottorfer Gebiete
zugesprochen. Doch Holstein war ein Lehen des deutschen Kaisers. Der
intervenierte und erhielt so für die Gottorfer zumindest deren
holsteinischen Gebiete. Aus Schleswig-Holstein-Gottorf war damit das
Duodez- oder
Kleinfürstentum Holstein-Gottorf geworden. 1713 respektive 1720 wird deshalb
oft schon als Anfang der Zeit des dänischen Gesamtstaats angesehen.
Kiel spielt die russische Karte
Doch von der neuen Residenz
Kiel aus machten die Gottorfer weiter
eigene Politik. Herzog Carl Friedrich (1702-1739) suchte und fand nun
politische Protektion durch Rußland. Er heiratete die älteste Tochter von
Zar Peter dem Großen. Deren Sohn Herzog Carl-Peter Ulrich (1728-1762) wollte
auch die schleswigschen Territorien für Gottorf wieder zurückgewinnen. 1762
bestieg er als Zar Peter III. den russischen Thron. Doch schon nach einem
halben Jahr wurde er gestürzt und ermordet. Seine Frau Katharina (1729-1796)
trat sein Erbe an. Sie war - anders als ihr Mann - auf Ausgleich bedacht und
übertrug ihrem minderjährigen Sohn Paul (1754-1801) das Herzogtum Holstein.
Für den jungen russischen Großfürsten wurde im April 1767 mit dem König von
Dänemark ein provisorischer Vertrag vereinbart, in dem die Gottorfer den
großfürstlichen Anteil am Herzogtum Holstein abtraten und dafür die
Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst erhielten, die er wiederum der
jüngeren Linie seines Geschlechts überließ. Damit war der latente Konflikt
mit dem dänischen König beigelegt und die „Gottorfer Frage“ gelöst. Der
definitive Vertrag kam am 1.Juni 1773 in Zarskoje Zelo (Puschkin) zustande,
als der Großfürst mündig geworden war. Durch diesen Vertrag war der dänische
Gesamtstaat entstanden.
Die Zeit des Gesamtstaats
|

Andreas Peter Bernstorff (1735-1797) |
In der traditionellen
deutschen Geschichtsschreibung wird die Zeit des Gesamtstaates vorwiegend
mit negativen Vorzeichen gesehen. Sie wird aus einer nationalstaatlichen
Perspektive gesehen. 1772 war durch den Sturz und die Hinrichtung des
Radikalreformers Johann Friedrich Struensee (1737-1772) zum ersten Mal auch
der beginnende dänische Nationalismus erkennbar geworden. Er richtete sich
gegen die Vorherrschaft deutscher Minister an der Spitze des Königreichs.
Damit war sicher ein Kern des im 19. Jahrhundert sich zuspitzenden
Gegensatzes zwischen Deutsch und Dänisch gelegt. 1773 befand sich jedoch
auch Dänemark noch in einer vornationalen Phase. Das zeigte sich auch daran,
das Andreas Peter Bernstorff (1735-1797) – also erneut ein „Deutscher“ – im
gleichen Jahr zum Chef der einflußreichen Deutschen Kanzlei und
Außenminister ernannt wurde. Er fühlte sich dem Gesamtstaat verpflichtet,
dachte und handelte nicht in Nationalen Kategorien. Es war die Zeit des
aufgeklärten
Absolutismus. Im Geiste des
Merkantilismus versuchte der Gesamtstaat, den Wohlstand seiner Untertanen -
die "Wohlfahrt" - zu mehren. Dazu gehörten der Aufbau neuer
Produktionsformen und - als größtes Projekt - der Bau des
Schleswig-Holsteinischen-Canals.
Die überkommenen regionalen Verwaltungsstrukturen (siehe
Landkreise) blieben dabei
weitgehend bestehen, ebenso wurden die örtlichen Sprachen sowie das bis
dahin geltende Recht toleriert. Wenn am Hofe Friedrichs des Großen
Französisch gesprochen wurde, war Deutsch die Sprache der dänischen
Oberschicht. Deshalb existierte auch zunächst kaum ein deutsch-dänischer
Gegensatz.
Ende der „goldenen Zeit“
Die "goldene Zeit" endete, als der Versuch
des Gesamtstaats mißlang, sich aus den
Napoleonischen Kriegen
herauszuhalten. Der Wohlstand wurde aufgezehrt, 1813 schließlich erfolgte
der
Staatsbankrott, 1814 mit
dem
Kieler Frieden der Verlust
Norwegens. Die Untertanen in den Herzogtümern, besonders die Bauern, wurden
bei der folgenden Währungsreform und der Sanierung der öffentlichen Kassen
weitaus mehr belastet als die im dänischen Stammland. Der daraus sich
ergebende Unmut gegenüber Kopenhagen kam zusammen mit den neuen
nationalstaatlichen Gedanken. Seit den 1830er Jahren verstärkten sich
Stimmen, die eine Eigenständigkeit der "deutschen" Herzogtümer Schleswig und
Holstein forderten. Im Norden des Herzogtums Schleswig, dessen ländliche
Bevölkerung vorwiegend dänischer Herkunft war, entwickelte sich parallel
eine
dänische Bewegung. Das
dänische Königshaus taktierte unglücklich. So verhinderte es über Jahre die
durch den Wiener Kongreß eingeräumten landständischen Vertretungen für die
Herzogtümer. Zu spät und dazu getrennt für Schleswig und Holstein wurden
Ständeversammlungen
eingeführt. Sie waren im wesentlichen nur mit beratenden Rechten
ausgestattet und entwickelten sie sich nicht zu einem friedensfördernden
Instrument. Sie wurden im Gegenteil zu einer Bühne, um den nun
deutsch-dänischen Gegensatz zu auszutragen. Er kulminierte in der
Erhebung 1848 bis 1851. Zwar
konnte sich Dänemark noch einmal durchsetzen, doch nun gab es die
"Schleswig-Holsteinische Frage", die 1864 zum Einmarsch von Preußen und
Österreich führte und die Zeit des dänischen Gesamtstaats beendete. Nach der
Schlacht von Königsgrätz 1866, bei der Preußen die Österreicher besiegte,
verleibte sich das Königreich Preußen Schleswig und Holstein als eine
Provinz ein.
|
| |
ju/ulla/LS (0801/0103/0804)
Quellen: Ulrich Lange (Hrsg.),Geschichte Schleswig-Holsteins - Von
den Anfängen bis zur Gegenwart (SHG), 2. verbesserte und erweiterte Ausgabe,
Neumünster 2003, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02440-6,
Zum Lesen
empfohlen; Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.),
Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN
3-529-02441-4, Zum
Lesen empfohlen
Bildquelle: Deutsche Kanzlei:
Sammlung Christian Degn; Bernstorff: Sammlung Bethmann-Hollweg;
Gesamtstaat: (nachkolorierte) Karte von H.H. Hennings aus Ulrich Lange (Hrsg.), Geschichte
Schleswig-Holsteins - Von den Anfängen bis zur Gegenwart |