
Stempelpapier der Glückstädter Regierungs- und
Justizkanzlei 1700 |
1648 wurde in Flensburg für den
königlich-dänischen Anteil an den
Herzogtümern eine Regierungs- und Justizkanzlei
gegründet. Schon 1649 wurde sie nach Glückstadt verlegt. Unter Vorsitz des
königlichen Statthalters übernahmen ein Kanzler und mehrere Räte Obergerichts-,
Polizei- und Verwaltungsaufgaben sowie die Aufsicht über die unteren Landesbeamten. In
Jahren mit gerader Jahreszahl übernahm die Glückstädter Kanzlei die Aufgaben der
gemeinschaftlichen Regierung. Ab 1713 war die Glückstädter Kanzlei nur noch für den
holsteinischen Anteil zuständig. 1834 entstand die Provinzialregierung in Gottorf. Die
Glückstädter Kanzlei verlor damit ihre Verwaltungsaufgaben und blieb jedoch bis 1850
Gerichtsinstanz.Quelle: SHLEX
Bildquelle: Landesarchiv Schleswig |