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Schon Ende des 19.
Jahrhunderts wurde der Ballungsraum der freien und Hansestadt Hamburg, und
der preußischen Städte Altona,
Harburg und Wandsbeck als ”Vierstädtegebiet” bezeichnet. Ab den 1920er
Jahren war die territoriale Neugestaltung Thema der Politik. Es konnte
jedoch 1928 nur eine Hafengemeinschaft von Hamburg, Altona, sowie Harburg
erreicht werden. Nach der Weltwirtschaftskrise sah sich Preußen 1932
gezwungen, die Verwaltung zu vereinfachen.
Landkreise wurden
zusammengelegt, doch eine umfassende territoriale Flurbereinigung gelang
nicht. Erst in der Zeit des Nationalsozialismus, als die kommunale
Willensbildung keine Rolle mehr spielte, wurde am 26. Januar 1937 das
Groß-Hamburg-Gesetz verkündet. Der Titel trügt: es ging um mehr als nur den
Großraum Hamburg. Beseitigt wurden zahlreiche Enklaven zwischen Ostsee und
Elbe, die als Reste der spätmittelalterlichen Territorialpolitik überdauert
hatten. Die Hansesstadt Hamburg mußte das Amt Ritzebüttel (Cuxhaven) und
einige Exklaven in Schleswig-Holstein (Geesthacht, Großhansdorf und
Schmalenbek) abgeben, während die drei preußischen Teile der ”Vierstadt” in
Hamburg aufgingen. Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz, das am 1. April 1938
umgesetzt sein mußte, verlor auch die ehemalige freie Reichsstadt
Lübeck
ihre territoriale Eigenständigkeit und wurde zu einer kreisfreien Stadt der
damals noch preußischen Provinz Schleswig-Holstein. Auch das
Fürstbistum Lübeck,
seit 1803 Teil des Staates Oldenburg, mußte seine Eigenständigkeit aufgeben
und wurde als Kreis Eutin der 19. Landkreis der Provinz.
-ju- (0201/1003)
Quellen: Ulrich Lange (Hrsg.),Geschichte Schleswig-Holsteins - Von den
Anfängen bis zur Gegenwart (SHG), Neumünster 1996, Wachholtz Verlag, ISBN
3-529-0440-6, Zum
Lesen empfohlen; Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.),
Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN
3-529-02441-4, Zum
Lesen empfohlen |