GutAdelige Güter in Schleswig-Holstein |
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![]() Ein typisches Torhaus: Sierhagen |
Die „Gutswirtschaft“ ist die
im östlichen Schleswig-Holstein bis heute die vorherrschende Betriebsform.
Das "Gut" ist ein landwirtschaftlicher Großbetrieb mit bis zu mehreren
tausend Hektar Land, der heute unter den modernen Marktverhältnissen vom
Gutsherrn als Wirtschaftsbetrieb unternehmerisch geführt werden muß. Die
Anfänge der einst ausnahmslos „adligen Güter“ reichen zurück bis in die
zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts. Die "Gutswirtschaft" in ihrer voll
ausgeprägten Form entwickelte sich an der Ostküste Angelns, umfaßte ganz
Schwansen und den Dänischen Wohld, das Gebiet um den Westensee sowie die
ostholsteinischen Gebiete östlich der Schwentine und der Trave mit Ausnahme
der Probstei und Fehmarns; auch das
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Der Beginn während der Kolonisierung |
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![]() Ausschnitt aus dem Sachsenspiegel: die Illustration soll die Pflichten und Rechte der Kolonisten gegenüber ihrem Grundherren verdeutlichen. Der verleiht das Recht zur Rodung, zum Hausbau und spricht Recht über „seine“ Bauern
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Die Wurzeln der Güter wurden
in den Zeiten der Kolonisierung vor allem Ostholsteins seit der Mitte des
12. Jahrhunderts gelegt. Adlige "Lokatoren" legten damals Wehr- und
Befestigungsanlagen (Hof, Curia) an, um den Schutz ihres Landes zu
gewährleisten. Dafür erhielten sie die Grundherrschaft des umgebenden
Gebietes zugewiesen. Das bedeutete, die bäuerlichen Siedler hatten für die
Lokatoren Abgaben und/oder Arbeit ( |
Die Güter entstehen |
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| Der Übergang vom adligen Hof
des Spätmittelalters zum "Gut" der frühen Neuzeit erfolgte etwa um 1500.
Gleichzeitig veränderte sich die rechtlichen Stellung der Bauern in diesen
so gebildeten Adelsbesitzungen. Stand es bis etwa Mitte des 15. Jahrhunderts
den Bauern frei, ihr Land zu verlassen, versuchten die Adligen nun, sie
Menschen ihres Herrschaftsbezirks an das Gut, an die "Scholle", zu binden.
Durch den Bevölkerungsrückgang in der Folge vor allem der
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Leibeigenschaft als Garant der Güter |
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![]() Das gutswirtschaftliche System um 1730: vertikale Linien kennzeichnen die scharfe Ausprägung, was tägliche Hofdienste durch eigens dafür gehaltenes Gesinde und Gespann als wesentliche Leistung der Bauern bedeutet; Horizontale Linien: Mittlere Ausprägung mit nur meist täglichen Hofdiensten mit eigens dafür gehaltenem Gesinde und Gespann der Bauern; gepunktete Linien: beschränkte Hofdienste; Schräge Linien: Gebiete mit Leibeigenschaft
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Die Leibeigenschaft war
Bestandteil des gutswirtschaftlichen Systems unter den rechtlichen und
ökonomischen Verhältnissen des 16. bis 19. Jahrhunderts. Sie gründete sich
im Prinzip auf einen Vertrag auf Gegenseitigkeit: Der Leibeigene war
persönlich unfrei; er hatte seinem Gutsherrn Dienste und Abgaben zu leisten;
er besaß keine Freizügigkeit, sondern war an die Scholle gebunden, und er
durfte nur eine Familie gründen, wenn der Gutsherr dem zustimmte. Der hatte
seinerseits die Aufgabe, die Gesundheit und die Arbeitskraft des Leibeigenen
zu erhalten - die sogenannte "Konservationspflicht" - und war verpflichtet,
ihm in Notlagen zu helfen. Natürlich gab es von beiden Seiten immer wieder
Versuche, die Lasten dieser Zweiseitigkeit gegenüber dem jeweils anderen zu
verschieben oder gar aufzuheben. Dabei lag die "institutionelle" Macht
sicher auf der Seite des Adels. Die
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Vom Hof zu Gut |
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| Ende des 16. Jahrhunderts ist
aus dem adligen Hof des Mittelalters das Gut der frühen Neuzeit geworden,
wie es dann durch die Jahrhunderte bestanden hat. Die Zahl dieser adligen
Güter wurde im Jahr 1652 durch eine Landesmatrikel festgelegt, doch konnte
danach die Eigenschaft eines "adligen Gutes" auch durch landesherrliche
Verfügung erworben werden. Vor allem in der zweiten Hälfte des 18. und
Anfang des 19. Jahrhunderts war dies der Fall. Alle Güter waren zunächst im
Besitz der großen schleswig-holsteinischen Adelsfamilien (Ahlefeldt, Blome,
Brockdorff, Buchwaldt, Rantzau, Reventlow u.a. ), die durch Kauf, Heirat
oder Vererbung teilweise einen immensen Gutsbesitz in einer Hand vereinigen
konnten. Durch einen speziellen Vertrag, den
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Das Gut als eigener Rechtsraum |
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![]() Das ostholsteinische Gut Rantzau im 18. Jahrhundert gibt einen Eindruck von den großen Anlagen: Torhaus, dahinter der weiträumige Hofplatz mit Kuhhaus und Scheune und dahinter das Herrenhaus, inmitten von Gärten und mit eigenem Park
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Das "adlige" Gut hatte bis weit in das 19. Jahrhundert hinein einen eigenen Wirtschafts-, Sozial- und Rechtscharakter. Wirtschaftlich war ein Gutsbesitzer selbständiger Unternehmer, der die Produkte seines Gutes auf dem Markt absetzte. Das waren in Schleswig-Holstein vor allem Getreide, Vieh und Milchprodukte (Butter und Käse ). Der Gutsbesitzer hatte das Eigentum an Grund und Boden nicht nur seines eigenen Gutslandes, sondern des gesamten Gutsbezirks mit Haus, Hof und Inventar. Die Bauern mit ihren Familien waren neben der Arbeit auf dem eigenen, nur gepachteten Hof zu Hand- und Spanndiensten auf dem Gutshof verpflichtet, deren Maß im Prinzip nicht festgelegt war. Sozial war der Gutsbesitzer Patron, der zunächst mit Leibeigenen, dann - seit 1805 - mit Pächtern und freien Arbeitskräften seine Gutsländereien bearbeitete. Auch die Fürsorge für seine Untertanen im Falle von Krankheit, Alter und Tod gehörte zu seinen Aufgaben. Rechtlich war der Gutsherr Obrigkeit, der von den Lokalbehörden unabhängig war und unmittelbar nur der landesherrlichen Verwaltung unterstand. Er regelte die öffentlichen Angelegenheiten des Gutes, sprach oder ließ in seinem Namen Recht sprechen, hatte das Schul- und Kirchenpatronat inne und war für Steuer- und Militärangelegenheiten verantwortlich. |
Gute Zeiten, schlechte Zeiten |
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![]() „Country live“ – im 19.Jahrhundert wurde von den Gütern im Lande der Stil des englischen Landadels nachempfunden
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Die wirtschaftliche Lage der
Güter während der Zeit von etwa 1500 bis 1900 war bestimmt von der
allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Lage sowohl in den Herzogtümern
als auch in Deutschland und sogar in Europa. Da Getreide in dieser Zeit das
Hauptnahrungsmittel war, hatten die Güter einen stetigen Absatz. Der
allerdings schwankte und war abhängig von Krisen und Konjunkturen.
Wirtschaftliche Blütezeiten erlebte die Gutswirtschaft in der ersten Hälfte
des 16.Jahrhunderts sowie der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Beide
Hochphasen gingen einher mit einer kulturellen Blüte des Adels. Die fand vor
allem in der Architektur und der Park- und Gartenbaukunst ihren
Niederschlag. Auch der stetig steigende Bedarf an Lebensmitteln durch die
sprunghaft wachsende und nun in die neuen Zentren ziehenden Bevölkerung mit
Beginn der |
Von den Preußen in die Gegenwart |
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| 1867 wurden die Herzogtümer zur
preußischen Provinz Schleswig-Holstein. 1871 entstand das Deutsche Reich.
Damit änderte sich die rechtliche Stellung der Güter grundlegend. Die
gesamten öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Güter gingen nach und nach an
den Staat über. Die sozialen Pflichten der Gutsherren gingen mehr und mehr
auf dem Staat üben und wurden schließlich von modernen Systemen wie der
Bismarckschen Sozialversicherung übernommen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde
der Fideikommiß aufgehoben. 1928/29 schließlich auch die Gutsbezirke als
Gemeindebezirke aufgelöst und mit den umliegenden Gemeinden
zusammengeschlossen. Wirtschaftlich bedeutete der Erste Weltkrieg für die
Güter eine scharfe Zäsur: Die Not der Nachkriegsjahre und die erste Welle
der aus den Ostgebieten in die ländlichen Gebiete des Nordens strömenden
Flüchtlinge führte 1919 zum Reichssiedlungsgesetz, das in Schleswig-Holstein
von der Peter Wulf (TdM 1004)
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Quellen und Literatur: Landesamt für Denkmalpflege und Landesamt für Denkmalpflege Lübeck, Kunst Topographie Schleswig-Holstein, Neumünster, 1989. Wachholtzverlag, www.wachholtz.de; Henning von Ruhmor, neubearbeitet von Cai von Ruhmor, Schlösser und Herrenhäuser in Ostholstein – ein Handbuch, 3. Auflage, Würzburg, 1989, Verlag Weidlich und Flechsig; Ulrich Lange (Hrsg.), Geschichte Schleswig-Holsteins - Von den Anfängen bis zur Gegenwart (SHG), 2. verbesserte und erweiterte Ausgabe, Neumünster 2003, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02440-6, Zum Lesen empfohlen Bildquellen: Vignette/Gut Rantzau/Country Live :Archiv Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein; Sierhagen: SHLEX; Sachsenspiegel: Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek (SHLB); Karte: Wolfgang Prange |