
Das Hardesgericht tagt: Am Tisch mit Hut der Hardesvogt und sein Schreiber,
davor die Parteien, mit Hüten im Hintergrund die bäuerlichen Beisitzer, mit
dem Hut in der Hand die Mitglieder der Gerichtsgemeinde. Ausschnitt aus dem
Titelblatt von Christen Ostersen Vejle, Glossarium Juridico Danicum von 1652 |
Harde (dänisch: herred)
Verwaltungs- und Gerichtsbezirk im
Herzogtum Schleswig. Harden
entstanden nach der Wikingerzeit und bezeichneten im Ursprung nur ein
Siedlungsgebiet. An der Spitze stand ein Hardesvogt. Seit der frühen Neuzeit
stand dem Vogt ein Gerichts- oder Hardesschreiber zu Seite. Mehrere Harden
bildeten ursprünglich ein Syssel, später ein Amt. Die Gerichtsbarkeit wurde
den Harden im Zuge der generellen Trennung von Justiz und Verwaltung durch
die Preußen nach der Annexion 1867 genommen. Sie wurden in
Hardesvogteibezirke umgewandelt, 1888 endgültig aufgelöst und durch die
kleineren Amtsbezirke ersetzt. Die Bezeichnung existiert bis heute in den
nordfriesischen Landschaftbezeichnungen wie Wiedingharde, Karrharde (beides
noch Ämter) und Nordergoesharde fort.
-rgsh- (0201/1203)
Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.),
Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN
3-529-02441-4,
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