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Von den Herzogtümern
Schleswig und Holstein
kann man erst seit 1474 in der Mehrzahl sprechen. Erst in diesem Jahr erhob
Kaiser Friedrich III. anläßlich eines Besuches des dänischen Königs
Christian I. (1428*/1448-1481) Holstein von einer Grafschaft zum Herzogtum
des Deutschen Reiches. Schleswigs Herrscher Knud Laward war bereits zum
Beginn des 12. Jahrhunderts als ”dux Jucie” (Herzog von Jütland) bezeichnet
worden. Offen ist, ob es sich dabei nicht um eine schlichte Übernahme des im
benachbarten Gebiet der Sachsen seinerzeit schon üblichen Bezeichnung Herzog
handelte. Vom alten sächsischen Herzogtum, das von Nordelbingen bis zur
Eider reichte, blieb nur Lauenburg,
das sich heute noch Kreis Herzogtum nennt. Ab 1474 waren Schleswig und
Holstein Herzogtümer. Der König von Preußen übernahm die Herzogswürde für
Lauenburg 1865, für die beiden Landesteile Schleswig und Holstein nach der
Annexion 1867. Sie blieben seinem Haus bis 1918 erhalten. Es gab auch ein
großherzogliches Territorium auf dem Gebiet des heutigen Schleswig-Holstein.
1773 erhielt der Herzog von Holstein-Gottorf neben dem
Fürstentum Lübeck (das
Gebiet um Eutin) die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, die 1774 zum
Herzogtum erhoben wurden, um dann 1815 zum Großherzogtum erhöht zu werden.
-rgsh- (0201/1004)
Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und
Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz
Verlag, ISBN 3-529-02441-4,
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