
Niederdeutsche Niederschrift des Jütischen Rechts vom Ende
des 14. Jahrhunderts |
Das "Jütische Recht" wurde in der Regierungszeit Waldemars II. 1241 geschaffen und galt auch für Sütjütland, also auch im
Herzogtum Schleswig. Eine Ausnahme bildeten dabei die nordfriesischen
Utlande. Für die friesischen Bewohner (
Friesen) der
Harden in der Marsch galt das Recht des Königs. Sie wurden deshalb als "Königsfriesen" bezeichnet. Für nicht dänischsprachige Gebiete wurde im 15.Jahrhundert eine mittelniederdeutsche Version des "Jyske Lov" geschaffen. Auch nachdem Christian V. 1683 das dänische Recht ("Danske Lov") einführte, blieb des Jyske Lov für weite Teile Schleswigs bestimmend bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. 1. 1900.-ju- (0502)
Quelle: SHLEX
Bildquelle: Landesarchiv Schleswig (LAS) |