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Mit Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen
Landtages erklärte die Landesregierung am 29. 9. 1949, daß die
dänische Minderheit und
die friesische Volksgruppe alle demokratischen Bürgerrechte ohne Diskriminierung nutzen
dürften. Das Bekenntnis zur dänischen Gesinnung sei frei und dürfe weder angezweifelt
noch überprüft werden. Die Kieler Erklärung hatte zum Ziel, eine gleichlautende
Erklärung auf für die deutsche Minderheit der Nordschleswiger in Sønderjylland zu
erreichen. Das gelang jedoch erst durch die Bonn-Kopenhagener-Erklärungen
von 1955. Hintergrund für die Kieler Erklärung war die Angst in Schleswig-Holstein, daß
Dänemark versuchen würde, den Landesteil Schleswig von Deutschland abzutrennen. Zwar
hatte der dänische Staatsminister Vilhelm Buhl 1945 erklärt "Danmarks grænse
ligger fast", doch gab es auch andere Stimmen. Parallel dazu gab es massive
Unterstützung für den Aufbau dänischer Schulen und der Kulturarbeit im Landesteil
Schleswig aus Kopenhagen, während die Nordschleswiger vom dänischen Staat nicht
gestützt wurden.Quelle: SHLEX |