Lanste |
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| Im Gegensatz zum Bauern
verfügte ein Lanste nicht über eigenes Land. Er bekam den vom ihm
bewirtschafteten Grund und Boden auf Lebenszeit vom Grundherren “verliehen”,
war also Pächter. Der Begriff leitet sich aus Landsate (Landsasse) ab. Mit
Beginn der Neuzeit wurde er mehr und mehr durch den des “Zeit- oder
Erbpächters” ersetzt. Siehe auch
-rgsh- (0202/1004) Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4, Zum Lesen empfohlen |