|
Seit dem späten 18.
Jahrhundert wurden die Räte der Städte in zunehmenden Maße "Magistrate"
genannt. Die Bezeichnung setzte sich durch, als die preußische Städteordnung
(
Stadtrecht) nach 1867 in der
neuen Provinz Schleswig-Holstein eingeführt wurde. Ein Magistrat setzte sich
aus dem Bürgermeister sowie den haupt- und ehrenamtlichen Stadträten
zusammen, die jeweils die Ressorts der hauptamtlichen Verwaltung leiteten.
Die Magistrate waren so zusammengesetzt, daß die entscheidende Stimme beim
Bürgermeister lag. Während die Magistratsverfassung sich in den Klein- und
Mittelstädten Schleswig-Holsteins bewährt hat, gab es besonders in den vier
kreisfreien Städten Kiel,
Lübeck,
Neumünster und
Flensburg
Kritik. Sie entzündete sich daran, daß die Oberbürgermeister (in Lübeck nur
"Bürgermeister") als Chefs der Verwaltung den Einfluß der Stadträte
respektive Senatoren auf die Ressorts als zu groß ansahen. Im Zuge der
zweiten Stufe der Reform der Kommunalverfassung wurde am 21. April 1998
gegen den Protest der Klein- und Mittelstädte die Magistratsverfassung
aufgehoben. Auch wurde die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister und
Landräte neu eingeführt. Die Direktwahl wurde zunächst von der
oppositionellen CDU gefordert. Später griff die SPD den Ansatz auf. Sie
versprach mit der Reform sowohl die nun direktgewählten Bürgermeister als
auch das ehrenamtliche Element in den Vertretungen zu stärken. Während die
Vertretungen nur noch die Leitlinien der gemeindlichen Politik diskutierten,
kam die Verwaltung allein unter die Kontrolle des Bürgermeisters. Der
wiederum soll durch den neuen "Hauptausschuß" kontrolliert werden. Dieses
Gremium hat im Gegensatz zum alten Magistrat jedoch keine Befugnis mehr, auf
die laufenden Geschäfte der Administration einzuwirken. Verwaltungsfachleute
kritisierten das Konstrukt von Anbeginn. Schon zwei Jahre nach der Reform
war klar, daß sie nicht in der Lage ist, ein neues Gleichgewicht zu schaffen
und in den Klein- und Mittelstädten vor allem die Bürgermeister stärkt. Weil
zu befürchten war, daß das Interesse an der 13.000 ehrenamtlichen Mandaten
in den noch über 1.000 Gemeinden angesichts dieser Konstellation bald rapide
abnehmen würde, versprach die am 27. Februar 2000 bestätigte rot-grüne
Regierung, die Reform von 1998 noch vor Ende der Legislaturperiode am 20.
Februar 2005 erneut zu ändern und das Ehrenamt wieder zu stärken. Das
Versprechen wurde nicht eingelöst. -ju-
(0201/0205) |