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Neffninge (vom lateinischen nominatus)
waren die in jeder Harde ernannten acht Urteilsfinder, die über Raub und Diebstahl zu
befinden hatten. Die Stock- oder Hardesneffninge urteilten über die anderen Fälle. Bei
schweren Gewalttaten urteilten nur Sandmänner. Siehe auch Ding und Recht. -ju- |