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Nach dem Jyske Lov, dem unter
dem dänischen König Waldemar II. 1241 geschaffenen Jütischen Recht, wurden vom
königlichen Vogt, je acht Sandmänner für eine Harde als Richter
ernannt, denen die Rechtsprechung bei Totschlag, Verstümmelung, Heerwerk, Notzucht,
Verwundung, Freiheitsberaubung und Streitigkeiten um Feldscheiden zugebilligt war. Sie
haben sich als Gerichtsbeisitzer im nördlichen Schleswig bis weit in das 19. Jahrhundert
hinein erhalten.Quelle: SHLEX |