Volkszählungen |
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| Die erste "allgemeine
Volkszählung" in Schleswig-Holstein fiel auf den 13.Februar 1803. Die
Regierung in Kopenhagen hatte beschlossen, alle Einwohner im Dänischen
Als Tag der Volkszählung wurde ein Sonntag im Winter bestimmt. Dabei ging die Rentekammer davon aus, daß dann nahezu alle Menschen zuhause anzutreffen waren, auch die Wanderarbeiter und Seefahrer. Die ursprüngliche Absicht war, am Beginn des neuen Jahrhunderts, also in zeitlicher Nähe des 1.Januars 1801, zu zählen. So geschah es in Dänemark am 1. Februar 1801, jedoch nicht in den Herzogtümern. Denn hier gaben Lokalbehörden vor allem im Herzogtum Schleswig vor, daß sie durch die kurz vorher angeordnete Umstellung der Militärpflicht von der Pflugzahl auf die Einwohnerzahl dermaßen beschäftigt seien, daß sie die Volkszählung erst zu einem späteren Zeitpunkt leisten könnten. Darauf wurde der 13. Februar 1803 als Stichtag festgelegt. Die Grenzen der Herzogtümer Schleswig und
Holstein waren 1803 nur zum Teil mit denen des heutigen Bundeslandes
Schleswig-Holstein identisch. Das Herzogtum Schleswig reichte von der
Königsau im Norden bis zur Eider im Süden, das Herzogtum Holstein von der
Eider bis zur Elbe. Schleswig umfaßte also außer dem heutigen Landesteil
Schleswig noch das 1920 an Dänemark abgetretene Nordschleswig. Zu Holstein
gehörten auch
Zweck der Volkszählung war es, verbesserte Basisdaten zu gewinnen, um besser planen und effektiver verwalten zu können. An diesem Zweck hat sich bis heute nichts geändert. Die Rentekammer ließ die Listen mit den Daten der gezählten Personen statistisch auswerten und die Ergebnisse tabellarisch darstellen. Die Auswertung ergab, daß in den beiden Herzogtümern 604.085 Menschen lebten. Die Übersicht der Hauptergebnisse wurde mehrfach abgeschrieben und den obersten Behörden zum Gebrauch übergeben. Eine gedruckte Veröffentlichung der Ergebnisse war nicht vorgesehen. Obwohl die ursprünglichen Zähllisten nach der statistischen Auswertung ihren Zweck erfüllt hatten, wurden sie nicht vernichtet, sondern von der Rentekammer archiviert. Bereits 1769 hatte es eine Volkszählung
gegeben. Sie war im Gegensatz zu der von 1803 keine "allgemeine", weil
"Militärpersonen" nicht erfaßt wurden. Auch konnten, bevor der Gesamtstaat
1773 vollendet war, nur die Bewohner des königlichen Anteils gezählt
werden. Es fehlten also Angaben aus den Guts- (siehe
Nach 1803 vergingen gut drei Jahrzehnte,
bis die Regierung 1835 wieder eine Volkszählung anordnete. Inzwischen war
eine neue Zeit angebrochen: Mehr Bürger als früher interessierten sich
jetzt für die öffentlichen Angelegenheiten. In den Herzogtümern Schleswig
und Holstein war politisches Regionalbewußtsein entstanden. Der König
hatte
Nach 1835 wurde, von einigen Ausnahmen abgesehen, das Volk alle fünf Jahre erneut gezählt. Diesen Rhythmus behielten auch die Preußen bei, die nach der Annexion 1867 Schleswig-Holstein zu einer Provinz ihres Königreiches machten. Seit 1950 bemüht sich die Bundesrepublik Deutschland, der Empfehlung der Vereinten Nationen folgend, alle zehn Jahre eine Volkszählung zu organisieren. Die handschriftlichen Unterlagen der
Volkszählung 1803 werden im Landesarchiv Schleswig-Holstein in Schleswig
und im Landsarkiv for Sønderjylland in Apenrade/Åbenrå aufbewahrt. Die
Zähllisten sind eine geschichtliche Quelle von großer Aussagekraft. Mit
ihnen kann der Historiker die gesellschaftlichen Verhältnisse um 1800
erforschen, der Heimatforscher die Einwohnerschaft seiner Gemeinde
beschreiben und Familienforscher Vorfahren ermitteln. Das
zweihundertjährige Jubiläum war deshalb für
Ingwer E. Momsen (0203/0205) Literatur: Ingwer E. Momsen, Die allgemeinen Volkszählungen in Schleswig-Holstein in dänischer Zeit (1769-1860), Geschichte ihrer Organisation und ihrer Dokumente, Neumünster 1974, Wachholtz-Verlag |