Wahlen 1933 bis 1938„Du wählst mi nich Hitler!“*
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![]() Eine Wahl im Sinne der Auswahl gab es in der Zeit des NS-Regimes nicht mehr. Der in der ‚Nordischen Rundschau’ veröffentliche Wahlaufruf für die Reichstagswahlen am 29.März 1936 verdeutlicht das |
Nach der Machtübergabe an Adolf Hitler wurde die Bevölkerung
fünfmal zu Reichstagswahlen und Volksabstimmungen an die Urnen gerufen.
Dabei folgten die Nationalsozialisten formaljuristisch dem Wahlrecht der
Weimarer Republik. Doch es ging der NSDAP nicht mehr darum, eine Wahl im
Sinne von Auswahl zu ermöglichen, das Ziel des Einparteienstaates war es,
seiner Politik einen scheindemokratischen Anstrich zu geben: „Im Schmuck
unzähliger Fahnen und sogleich mit Beginn der Wahlhandlung strömte die
Einwohnerschaft zur Wahlurne. Der Andrang in den einzelnen Wahllokalen war
zeitweise so groß, daß man die Pforten vorübergehend schließen mußte.”-
so die ‚Schleswig-Holsteinische Tageszeitung’ über den Tag der Abstimmungen
am 12. November 1933 in Heide. Es war der erste Urnengang der NS-Diktatur,
und sie folgten jedes Mal auf eine (außen)politische Krise: 1933 dem
Austritt aus dem Völkerbund, 1934 dem Tod des Reichspräsidenten, 1936 dem
Einmarsch ins entmilitarisierte Rheinland sowie 1938 der Annexion
Österreichs. Sie dienten dazu, dem Ausland die Einheit zwischen „Volk und
Führer” zu demonstrieren. Im Inland sollten sie helfen, die
sozialdemokratischen und kommunistischen Regimegegner zu isolieren und den
Aufbau der „Volksgemeinschaft“ zu befördern.
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„Wahlrecht ist Wahlpflicht“ |
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![]() „So tue Deine Pflicht“ hieß es in der ‚Nordischen Rundschau’ vor der Volksabstimmung vom 19.August 1934, die nach dem Tod Hindenburgs den „Führer“ auch die Aufgabe des Reichspräsidenten übertragen sollte |
Die Nationalsozialisten hielten sich also zumeist an die
Wahlordnung der Weimarer Republik. Das bedeutet: Formaljuristisch wurde
geheim gewählt und das Wahlgeheimnis durfte scheinbar nicht gebrochen
werden. Zudem gab es theoretisch keine Wahlpflicht, in der Praxis hingegen
einen Zwang zur Wahl zu gehen: „Wahlrecht ist Wahlpflicht! Es darf sich
niemand ausschließen, keiner darf seine staatsbürgerliche Pflicht
versäumen!“ - so Gauleiter Hinrich Lohse im August 1934. Kein Interesse
hatten die Nationalsozialisten dagegen daran, das Verfahren für
Volksbegehren und Volksentscheide der Weimarer Republik zu übernehmen. Schon
am 14. Juni 1933 erließen sie ein „Gesetz über Volksabstimmung“. Dieses
machte es möglich, neben Gesetzen nun auch über Maßnahmen der Regierung
abzustimmen. Zudem wurde das 50-Prozent-Quorum gestrichen, damit genügte
eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Faktisch wurden
Volksabstimmungen eingesetzt, um die scheinbare oder tatsächliche Einheit
zwischen der NS-Führung und der von ihr propagierten Volksgemeinschaft zu
demonstrieren. |
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Die Wahlpropaganda ... |
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![]() Der Eutiner Marktplatz vor der letzten Reichstagswahl 1938: „Dein Ja dem Führer am 10. April“ |
Der erste Wahlgang im Einparteienstaat war die Reichstagswahl vom 12. November 1933 kombiniert mit einer Volksabstimmung über den Austritt des Deutschen Reiches aus dem Völkerbund: Da sämtliche anderen Parteien verboten waren oder sich selbst aufgelöst hatten, trat nur noch die NSDAP an. Sie nutzte konsequent und modern alle verfügbaren Mittel. So traten nicht nur lokale Parteigrößen wie Gauleiter Hinrich Lohse, sondern auch überregionale NS-Funktionäre und Regierungsmitglieder in der Provinz als Redner auf. So sprachen 1933 in Kiel sowohl Hermann Göring als auch Adolf Hitler und vor den folgenden Wahlen und Abstimmungen folgten ihnen unter anderem Rudolf Heß (1934, Kiel), Reichslandwirtschaftsminister Walther Darré (1936, Altona), Reichsinnenminister Wilhelm Frick (1936, Flensburg) und Joseph Goebbels (1936, Kiel). 1938 traten dagegen „nur“ regionale Redner auf, weil die Parteiprominenz im gerade „angeschlossenen“ Österreich agitierte. An der Tagesordnung waren bei allen Wahlen Kundgebungen und Aufmärsche von Partei, SA, SS oder auch der Hitler Jugend. Die Presse wurde voll in die Propaganda eingebunden. Sie berichtete nicht nur begeistert von Wahlveranstaltungen, sondern druckte auch Wahlkampfparolen wie „Deine Stimme dem Führer!”, Gedichte auf Hitler oder ausgedachte Anekdoten von „Volkesstimme”. Zudem gab es klare Anweisungen des Propagandaministeriums an die Zeitungen darüber, wann, wo und mit welcher Kommentierung bestimmte Artikel zu erscheinen hätten.
... spannt alle ein |
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![]() Fünf Tage vor der Reichstagswahl 1936 erinnerten die ‚Kieler Neueste Nachrichten“ an das, was der deutsche Arbeiter Gutes vom NS-Regime erfahren haben soll |
Aufrufe aus Industrie, Handwerk und auch der evangelischen
Landeskirche kamen dazu. Kurz vor der Wahl vom 12. November 1933
veröffentlichte die Kirche den Aufruf: „Gott will, daß Friede auf Erden
sei. Darum ist der Kampf für einen echten Frieden, zu dem der Kanzler uns
aufruft, unsere Glaubenspflicht [...] Darum kann die Losung für den 12.
November nur lauten: Seid getreu und seid getrost!“ Veranstaltungen an
Schulen, Straßenpropaganda der SS und SA sowie die Übertragung der
Abschlussrede Hitlers auf zentrale Kundgebungsplätze oder in große Hallen
schlossen den Wahlkampf in der Regel ab. Von 1936 an wurde am Ende das
niederländische Dankgebet „Herr mach uns frei” gesprochen und die
„Volksgemeinschaft“ beschworen. Hitler selbst wurde durch pseudoreligiöse
Rituale zum Messias der Deutschen stilisiert. Ihm allein wurde der
beschworene und behauptete Aufstieg des Landes nach 1933 zugeschrieben. So
etwa SA-Obergruppenführer Joachim Meyer-Quade vor Werftarbeiter in Kiel
1938: „Der Führer braucht unser Bekenntnis! … Die Welt soll hören, was
wir denken: die Welt soll vernehmen, was wir glauben: Ein Volk, ein Reich,
ein Führer!” |
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Der Wahlsonntag |
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![]() Wählen unterm Hakenkreuz und in Dienstuniform: Blick in ein Flensburger Wahllokal
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Am Wahltag weckten Spielmannszüge der SA oder der HJ die
Bevölkerung. Die Wahlpropaganda machte auch vor den Wahllokalen nicht Halt
und in ihnen überwachten zumeist NSDAP-Mitglieder als Wahlvorstände die
Abstimmung. Offiziell waren Wahlurnen und -kabinen vorgeschrieben und wurde
auf das Wahlgeheimnis abgehoben: „Mit peinlicher Genauigkeit bemühten
sich die Wahlvorstände alle Vorschriften strikt innezuhalten, so daß
keinerlei Zwischenfälle eintreten konnten und der streng geheime Charakter
der Wahl und der Abstimmung unbedingt gewahrt blieb”, schrieben die
‚Kieler Neuesten Nachrichten’ zum Urnengang 1933. Allerdings hingen im
Wahllokal Hakenkreuzfahen und Portraits des Reichskanzlers Adolf Hitler. Den
Parteimitgliedern war es „erlaubt“ in Dienstuniform den Wahldienst zu
verrichten. Nach fast allen Wahlen erhielt man ein Wahlabzeichen, wodurch
man auf der Straße sozialen Druck gegenüber den Nichtwählern ausübte,
ebenfalls wählen zu gehen. Die SA durfte die Wählerlisten einsehen und
begann von Mittag an ihren „Wahlschleppdienst“, um sogenannte „säumige”
Wählerinnen und Wähler zu Hause aufzusuchen. Wer sich diesem Zwang, zur Wahl
zu gehen, entzog, konnte auch nach der Abstimmung noch mit Sanktionen – etwa
seitens des Arbeitgebers - rechnen. Offiziell mußte öffentlich ausgezählt
werden, doch sehr wahrscheinlich wurde von 1936 an die Öffentlichkeit
ausgeschlossen. Die Ergebnisse wurden abends vor den Zeitungshäusern
verkündet und am nächsten Tag auf den Titelseiten gefeiert: „Das Wunder
des 12. November: Deutschland total nationalsozialistisch” (1933), „Hitler
ist Deutschland” (1934), „Ganz Deutschland geschlossen hinter seinem Führer”
(1936), „Triumphales Bekenntnis aller Deutschen” (1938). |
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Bis zu 98 Prozent |
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![]() Grafik zur Volksabstimmung am 19. August 1934. Mit einem Klick auf die Bildfläche öffnet sich eine neues Fenster mit der vergrößerten Abbildung |
Die Zustimmung in der Provinz Schleswig-Holstein wich zum Teil
sehr stark von der im Deutschen Reich ab. Sie lag bis zu 5 Prozent unter dem
Reichsdurchschnitt und schwankte von 84,1 Prozent (Reichstagswahl 1933) über
80,3 Prozent (1934) bis zu 95,7 Prozent (1936) und 97,7 Prozent der
Wahlberechtigten (1938). Die schlechtesten Ergebnisse mussten die
Nationalsozialisten in der Hochburg der
Wahlmanipulationen
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Das NS-Regime veränderte die Ergebnisse der Abstimmungen Schritt für Schritt in ihrem Sinne. Dafür wurden Gesetze geändert oder ohne rechtliche Grundlagen manipuliert:
All dies wirkte sich beim Auszählen der Stimmen aus. So wurden in Schleswig-Holstein im November 1933 maximal 15.000 ehemals ungültige Stimmen zu Stimmenthaltungen umgewertet. Nach dem alten Auszählungsmodus hätte es als Endergebniss 11,5 Prozent Gegenstimmen gegeben, nun waren es nur 10,4 Prozent. Die gezielte Wahlfälschung vom März 1936 läßt sich hingegen nicht genau beziffern: So beklagte sich der Pinneberger Landrat darüber, dass „seine” Wahlvorstände die geheim zu haltende Regelung nicht umgesetzt hätten, während für den Landkreis Oldenburg in Holstein eine Quelle belegt, dass drei Prozent aller Stimmzettel der Fälschung zum Opfer fielen und für die Stadt Eutin sogar auf 100 Gegenstimmen nochmals 350 leere Stimmzettel kamen. Damit ist für 1936 schätzungsweise von 90.000 bis 100.000 Gegenstimmen statt der behaupteten 23.000 auszugehen. Wie sich der Ausschluss der als jüdisch definierten Bevölkerung und später der Schutzhäftlinge auswirkten, muss offen bleiben. Wie letztere wählten, zeigt eine Meldung des Direktors der Landesarbeitsanstalt Glückstadt für November 1933: „Nachstehend teile ich den Wahlausgang im Wahlbezirk Konzentrationslager Glückstadt mit: Reichstagswahl: Es wählten NSDAP 46, ungültig waren 24. Volksbefragung: Ja-Stimmen 44, Nein-Stimmen 18, ungültig waren 8. Das Ergebnis zeigt, daß rund ein Drittel aller Schutzhäftlinge immer noch nicht begriffen hat oder begreifen will, um was es heute geht. Leider sind die Namen der Unbelehrbaren nicht festzustellen.”
Bruch des Wahlgeheimnisses ....Den Bruch des Wahlgeheimnisses belegt ein Brief eines Rechtsanwalts an den Landrat des Kreises Rendsburg im Oktober 1934: „der dortige Wahlvorsteher bei der letzten Volksabstimmung, Bauer Heinrich W. in Luhnstedt hat das Wahlgeheimnis dadurch gebrochen, daß er bei bestimmten Wählern die Klappe des Umschlages zum Wahlzettel durch Einknicken kenntlich machte, um festzustellen, wie diese Leute gewählt hätten.” In Oststeinbek/Kreis Stormarn erhielt ein Wähler 1936 einen gekennzeichneten Stimmzettel. In einem Vermerk der Behörden hieß es dazu: „Kreisleiter Friedrich gab an, in Billstedt und Oststeinbek arbeitet die KPD besonders stark. Es wird dies der Grund sein, weshalb die beiden Beschuldigten die Tat begannen haben. Die haben feststellen wollen, welche Personen staatsfeindlich eingestellt seien. Dies ist allerdings sehr ungeschickt geschehen. [Satz im Original durchgestrichen, F.O.] Beide haben aber zweifellos das Gute gewollt.”
Verordnete WahlfälschungDie staatlich angeordnete Wahlfälschung 1936 wurde sogar Thema einer Sondergerichtsverhandlung: ein 21jähriger Schlosser auf einer Werft in Kiel, Willy O., hatte nämlich folgendes beobachtet: „Er sei nämlich am Sonntag, den 29. März 1936, in dem Wahllokal Gausstrasse gewesen. Dort habe er sich vor Schließung der Tür in das Zimmer hineingeschmuggelt. Dann habe er gesehen, wie 2 Wahlzettel, bei denen in dem einen in dem Kreuz ein Tintenfleck gewesen sei und bei dem anderen der Kreis gar kein Zeichen enthielt, mit zu den Zetteln gelegt worden sei, wo die Ja-Stimmen gelegen hätten.” Obwohl dieser Sachverhalt den Tatsachen entsprach, meinte die Staatsanwaltschaft: „Es besteht kein Zweifel daran, dass die allgemeine Behauptung, die ganze Wahl sei eine fürchterliche Schiebung gewesen, unwahr ist.” Willy O. wurde wegen dieser und anderer „heimtückischer Äußerungen” zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt.
Jagd auf Nichtwähler |
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![]() Wahlplaketten halfen, Nichtwähler zu identifizieren |
Die Nationalsozialisten verfolgten nicht nur solche - ihrer
Ansicht nach - regimegegnerischen Haltungen. Es kam ihnen auch darauf an,
die Nichtwähler anhand der Stimmlisten aus den Wahllokalen zu
identifizieren. Gerade Beamten drohte bei Stimmenthaltung Sanktionen, wie
das Beispiel eines Bad Oldesloer Zeugen Jehovas zeigt, der 1933 seinen
Arbeitsplatz bei der Landwirtschaftkammer in Kiel verlor. Zwei weitere
Beispiele aus dem Jahr 1938 zeigen ebenfalls das Risiko von Wahlenthaltungen
auf: In Havetoft/Kreis Schleswig wurde dem Pastors ein Plakat mit der
Aufschrift „Hier wohnt ein Volksverräter” ans Haus geklebt, und in
Reinfeld/Kreis Stormarn zwang eine Menschenmenge unter Rufen wie „Hängt
sie auf” und „Werft sie in den Teich” Mutter und Tochter der Familie G.
zu einem 40minütigen Fußmarsch zum Rathaus, weil sie des Nichtwählens
verdächtig wurden. Glücklicherweise konnte die Menschenmenge vor dem Rathaus
zerstreut werden. Unter Generalverdacht stand auch die
Verfolgung des WiderstandsZu Beginn der NS-Herrschaft kam es immer wieder zum Widerstand durch die illegale SPD und KPD. So wurden in Flensburg 1933 zum Beispiel drei Kommunisten, die die „Rote Fahne” verteilen wollten, festgenommen und in Altona ein Sozialdemokrat verhaftet, der durch ein „Merkblatt zur Wahl am 12.11.33” dazu aufrief, mit „Nein” zu stimmen. Hier hob die Gestapo auch eine kommunistische Druckerei aus, nahm 18 KPD-Funktionäre fest und verhinderte so eine größere Verteilung der illegalen „Hamburger Volkszeitung”. In Lübeck flog sogar die illegale KPD-Unterbezirksleitung auf, nachdem ihr politischer Leiter am Tag vor der Reichstagswahl mit Flugblättern verhaftet worden war. Außerdem wurden mindestens ein Dutzend Wahlberechtigte wegen „heimtückischer Äußerungen” mit Bezug zu den Urnengängen vor dem Sondergericht angeklagt. So legte die Anklage etwa dem 47jährigen Kranführer J. - einem ehemaligen DNVP und NSDAP-Mitglied - aus Kiel 1934 die folgende Äußerung zur Last: „Die Wahl-Beteiligung habe keine 90 % betragen, das wäre Schwindel, denn wenn die Listen der Wahllokale nach dem Rathaus geschickt würden, machten die Herren doch damit was sie wollten. Er habe selbst mit im Wahllokal gesessen.” Der Kranführer wurde freigesprochen, da das Gericht die Belastungszeugen - seine Arbeitskollegen! - als unglaubwürdig einstufte. Der Ludendorff-Anhänger Friedrich N. äußerte sich in einer Gaststätte in Henstedt 1936 so: „Alle, die mit ‚Ja‘ gestimmt hätten, seien verblödet, denn die größten Kälber wählten ihre Schlächter selber.” Herr N. wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. |
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Abschließende Bewertung |
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![]() Die Grafik zeigt die Wählerwanderung zwischen der Reichstagswahl im März 1933 und der Abstimmung über die Nachfolge Hindenburgs August 1934 |
In Schleswig-Holstein stimmten 1933 bis 1938 nachweisbar
mindestens zwischen 16.600 (1938) und 164.000 (1934) Wahlberechtigte gegen
das NS-Regime. Die meisten dieser Gegenstimmen stammten aus den ehemaligen
kommunistischen und – eher schwächer – sozialdemokratischen Hochburgen.
Wählerwanderungsanalysen für 1933 und 1934 belegen, dass lediglich ein
Drittel der ehemaligen kommunistischen Wählerschaft am Anfang der
NS-Diktatur für das Regime stimmte. Von den ehemaligen sozialdemokratischen
Anhängern waren noch ein Drittel bereit, sich bei den ersten Abstimmungen
gegen die Nationalsozialisten zu stellen. Dementsprechend überrascht es
nicht, dass von allen Berufsgruppen die (erwerbslosen) Arbeiter in den
Städten das größte Widerstandspotential stellten und die Selbstständigen auf
dem flachen Land am häufigsten das NS-Regime wählten. Zudem hatten sich
Wähler aus den Reihen der dänischen Minderheit der Stimme enthalten oder mit
„Nein“ gestimmt. Selbst aus der konservativen Wählerschaft gab es nicht nur
„Ja-Stimmen“, ein sehr kleiner Teil enthielt sich oder gab einen ungültigen
Stimmzettel ab. Qualitative und quantitative Aussagen über das Wahlverhalten
Einzelner bzw. das Wahlverhalten der diskriminierten und verfolgten
jüdischen Bevölkerung sind leider nicht möglich, auch wenn hierzu plausible
Vermutungen denkbar sind. Weder die wahlstatistische Überlieferung noch die
in Aktenquellen ermöglicht es bisher zum Wahlverhalten der jüdischen
Minderheit in Schleswig-Holstein Aussagen zu treffen. *Behauptete Aussage eines Ehemannes zu seiner Frau vor einem Wahllokal. In der Folge soll der Mann verhaftet worden sein. Laut dem Artikel „Zwei widerwärtige Zeitgenossen“ in: Schleswig-Holsteinische Tageszeitung vom 13.November 1933. |
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Frank Omland * (TdM 0606)
Hinweis: Der Verfasser aktualisiert in größeren Abständen eine wahlstatistische Datenbank unter www.akens.org (Button: TEXTE) Literaturhinweise: Frank Omland: „Du wählst mi nich Hitler!“. Reichstagswahlen und Volksabstimmungen in Schleswig-Holstein 1933-1938. Hamburg 2006, 256 Seiten. Zahlreiche Tabellen, Grafiken, Karten und Fotos; Frank Omland: „Jeder Deutsche stimmt mit Ja!“ Die erste Reichstagswahl und Volksabstimmung im Nationalsozialismus am 12. November 1933. In: Zeitschrift der Gesellschaft für schleswig-holsteinische Geschichte. Band 131, Neumünster 2006, S. 133-175; Otmar Jung: Plebiszit und Diktatur: die Volksabstimmungen der Nationalsozialisten. Die Fälle „Austritt aus dem Völkerbund“ (1933), „Staatsoberhaupt“ (1934) und „Anschluß Österreichs“ (1938). Tübingen 1995; Ders.: Wahlen und Abstimmungen im Dritten Reich 1933-1938. In: Wahlen in Deutschland, hrsg. von Eckhard Jesse u. Konrad Löw. Berlin 1998, S. 69-97; Frank Omland: Nationalsozialistische Volksabstimmungen und Reichstagswahlen in Kiel 1933–1938. Unv. Manuskript (Landesbibliothek Kiel), Hamburg 2001, 102 Seiten plus tabellarischer und kartografischer Anhang; Frank Omland: „Unser aller ‚Ja’ dem Führer!“ Zur Geschichte der ersten nationalsozialistischen Reichstagswahl und Volksabstimmung vom 12. November 1933 in Schleswig-Holstein. In: Informationen zur schleswig-holsteinischen Zeitgeschichte (ISHZ), Heft 39, April 2001, S. 3-50; Frank Omland: „Der Parlamentarismus der alten Form existierte schon nicht mehr“. Die schleswig-holsteinischen Abgeordneten der NSDAP im Reichstag 1924-1945. In: Informationen zur schleswig-holsteinischen Zeitgeschichte (ISHZ), Heft 41/42, April 2003, S. 100-129. Bildquellen: Vignette/Wahllokal Flensburg: Stadtarchiv Flensburg; Zeitungen: Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek (SHLB), Kiel sowie Bibliothek des Altonaer Museums, Hamburg; Landesarchiv, Schleswig (LAS); Eutin: Stadtarchiv Eutin; Grafiken: Frank Omland |