Ausschnitt aus dem Titelblatt des "Lex regia"
Ausschnitt aus dem Titelblatt des „Lex regia“

Seit 1660 vollzog das Königreich Dänemark als erste europäische Monarchie den Übergang zum „Absolutismus“, der mit dem Königsgesetz (Lex Regia) am 14.11.1665 für das dänische Stammland auch formal abgeschlossen war. Für die Herzogtümer Schleswig und das zum deutschen Reichsgebiet gehörende Holstein galt das nicht. Hier setzte sich der Absolutismus schleichend durch. Der Anspruch auf Teilhabe an der Macht von Adel, Klerus und Städten wurde nie abgeschafft, sondern „entschlief sanft“ mit dem Auslaufen der Landtage 1675 (Degn). Die Zäsur war das Ende des Dänisch-Schwedischen Krieges. König Friedrich III. (*1609/1648-1670†) hatte zwar erhebliche Verluste hinnehmen müssen. Doch im letzten Akt des Krieges, der erneuten, Belagerung von Kopenhagen durch die Truppen des schwedischen Königs Karl X. Gustafs (*1622/1654-1660†) von Februar 1659 bis Sommer 1660 scheiterten die Angreifer.  Der dänische Adel hatte dabei militärisch versagt, die Bürger sich dagegen im Kampf gegen den Schweden bewährt. Ein Staatsstreich mit weitestgehender Verfassungsänderung war die Folge, die dem dänischen Adel die Steuerfreiheit nahm und sein Königswahlrecht aufhob. Auch in Dänemark war der Thron damit nun erblich. Im Oktober 1660 musste der Reichsrat im Oktober 1660 der „Erb- und Alleinherrschaftsakte“ zustimmen. Damit hatte Dänemark den Übergang zum Absolutismus vollzogen, mit – das blieb in der europäischen Geschichte ziemlich einmalig – der Zustimmung der Stände, die dadurch ihre alten Vorrechte verloren. 1665 wurde das „Lex Regia“ das dänische Königsgesetz erlassen, das „für alle Zeiten“ den „Alleinherrschafts-Erb-König von Dänemark und Norwegen“ einführen sollte. Der Übergang zum Absolutismus hatte sich schon vor dem Ende des Krieges abgezeichnet. Die ehemaligen Grundfunktionen des Adels als militärisches Aufgebot und als Verwalter des Landesherren vor Ort waren durch die im 17. Jahrhundert immer stärker auf die Fürstenhöfe konzentrierte Verwaltung (siehe Glückstädter Kanzlei) und die professionalisierten Söldnertruppen (stehende Heere), die die aus der Ritterschaft gebildeten Heere ablösten, überholt. Die Steuerfreiheit des Adels und seine Mitspracherechte bei der Königswahl und in Geldfragen, die in den Herzogtümern 1460 mit dem Privileg von Ripen sowie der „Tapferen Verbesserung“ zum Institut der Landtage geführt hatten, waren überlebt. Erst die Französische Revolution am Ende des 18. Jahrhunderts stellte das absolutistische Gottesgnadentum in Frage. Ihre Folgen bestimmten – begleitet von der in Dänemark und Deutschland verspätet begonnenen Nationalstaatsdebatte – seit den 1830er Jahren den Konflikt um verfassungsrechtliche Absicherung der Bürgerrechte sowie den deutsch-dänischen Gegensatz, der 1848 zur Erhebung in den Herzogtümern führte und ungewollt nach dem Zweiten Schleswigschen Krieg 1867 in der Annexion Schleswig-Holsteins als Provinz durch die Preußen endete.

-ju- (0202/0621/1121)

Quellen: Ulrich Lange,(Hrsg.), Geschichte Schleswig-Holsteins – Von den Anfängen bis zur Gegenwart, 1996, Neumünster, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-0440-6; Christian Degn, Schleswig-Holstein eine Landesgeschichte, 1994, Neumünster, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-05215-9

Bildquelle: Vignette: Ausschnitt aus dem Titelblatt des „Lex regia“, Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek (SHLB)