Zwischen Dorf und Stadt existierte in Schleswig und Holstein bis 1934 die Gemeindeform des „Fleckens“, auch „Blek“ genannt. Die Flecken waren ländliche Mittelpunktsorte. Eine herausgehobene Rolle erhielten sie durch Zunftrechte für Handwerker, Freistellung von der Wehrpflicht sowie das Marktprivileg. Als die preußische Provinzregierung 1869 die erste einheitliche Städteverordnung für Schleswig-Holstein erließ, gab es 24 Städte und 25 Flecken. Für sie galt, angelehnt an die Rechtstradition, eine Art vereinfachtes Stadtrecht. Statt eines Bürgermeisters hatten Flecken Ortsvorsteher. Sie repräsentierten die Obrigkeit, weil es keine Magistrate gab. Die Fleckensverordneten, deren Zahl auf zwölf begrenzt war, fassten kollegial alle wichtigen Beschlüsse in Gemeindeangelegenheiten. Dazu gehörte auch der Antrag, zur Stadt erhoben zu werden. Im Zuge des allgemeinen Aufschwungs der letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts verschwanden die Flecken. Bis 1900 hatten schon 15 Flecken das Stadtrecht erlangt. Dazu gehörten Neumünster und Wandsbek (1937 zu Hamburg), die sich in dieser Zeit zu industriellen Zentren entwickelten. 1870 erhielten beide Stadtrecht, schon 1901 waren sie nach damaligem Verständnis Großstädte und wurden kreisfrei. Ein Sonderfall ist Meldorf (Dithmarschen). 1265 war der Ort im Zuge des Landesausbaus zur Stadt geworden, verlor diesen Status jedoch 1598 wieder. 1870 erhielt der Hauptort Süderdithmarschens sein Stadtrecht zurück. Ein anderer Fall ist Husum. Erst 1465 wurde der sich stürmisch entwickelnde Hafenort als Blek beurkundet. Doch schon sieben Jahre später wurden Husum die auch so genannten Weichbildrechte wieder entzogen, weil sich der Ort an einer Rebellion (Rebellensteuer) gegen Christian I. beteiligt hatte. Erst 1582 bekam der Ort sie zurück, 1603 schließlich wurde Husum zur Stadt erhoben. Die reiche Hafenstadt hatte dabei im 16. Jahrhundert über 5.000 Einwohner und gehörte damit in den Herzogtümern zu den größten Orten. Nachdem fünf Flecken nach der Grenzabstimmung (Abstimmungsgebiet) 1920 zu Dänemark gekommen waren, verschwanden mit einer Ausnahme durch Stadtwerdung oder Eingemeindung alle Flecken bis 1927. Die Ausnahme war der Flecken Arnis, der 1934 Stadtrecht erhielt und seitdem die kleinste Stadt Deutschlands ist. Einen Überblick gibt die Tabelle, die alle 25 Flecken auflistet, die bestanden, als 1869 die Städteordnung erlassen wurde (vereinfacht nach Dieter Pust, 1994).

Name Fleckens
Privilegium
Stadt seit
/ oder
Arnis 1.3.1667 1.1.1934
Augustenburg 3.9.1764 1920 dänisch
Barmstedt  4.1.1737 / 4.11.1754 27.12.1898
Bramstedt  (1274) 2.7.1652 12.3.1910
Bredstedt  (1510) 30.7.1632  1.11.1910
Christiansfeld  9.12.1771 1920 dänisch
Elmshorn  4.1.1737 11.4.1870
Klostersande, Vormstegen mit Elmshorn 3.6.1757  1878 zu Elmshorn
Glücksburg  7.7.1842  5.1.1870
Heide  (1577) 14.9.1765  7.7.1870
Hoyer  3.12.1736  1920 dänisch
Kappeln  (1533) 6.3.1846 7.3.1870
Kellinghusen  8.2.1740  9.8.1877
Lügumkloster  vor 1739  1920 dänisch
Meldorf  1598 Stadtrecht aufgehoben  28.2.1870
Neumünster  Wochenmarkt ab 1611 6.4.1870
Norburg  18.4.1680  1920 dänisch
Nortorf  16.12.1861  17.7.1909
Pinneberg  19.12.1826  15.7.1875
Preetz  „Bleke“ genannt 1442  19.5.1870
Reinfeld  27.3.1840  1927
Uetersen  (1234 Burg) 11.11.1746  13.1.1870
Wandsbek  (7.6.1759) 8.10.1833 29.6.1870
Wedel  1.12.1786  27.11.1875
Wyk auf Föhr 14.4.1706  2.3.1910

Die in Klammern genannten Jahreszahlen weisen jeweils auf vorherige Nennungen oder Privilegierungen hin.

-ju- (1001/0403/0621)

Quellen: Dieter Pust, „125 Jahre schleswig-holsteinische Städteordnung – 60 Jahre Stadt Arnis – Ein Beitrag zur Fleckensverfassung in Schleswig-Holstein“, 1994, Die Heimat, Heft 5, Seite 116 ff; Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2