Im Ursprung wurde unter „Genealogie“ vor allem die Stammbaumforschung für Fürsten- und Herrscherhäuser verstanden. Sie wandelte sich jedoch zur allgemeinen Familien- und Ahnenforschung. Basis der Genealogen sind die Geburts-, Trauungs- und Sterberegister der Kirchengemeinden und – seit 1876 – auch der Standesämter. Eine zentrale Quelle der Genealogie in Schleswig-Holstein sind zudem die erhaltenen Listen der ersten allgemeinen Volkszählung in den Herzogtümern vom 13.2.1803 sowie der späteren Erhebungen. Ein besonderes Problem der Ahnenforschung im Landesteil Schleswig ergibt sich durch die 1771 untersagte (aber trotzdem über Jahrzehnte weiter praktizierte) Patronymische Namensbildung. Mit jeder Generation wechselte der Familienname, weil er (vereinfacht) durch das Anhängen von „-sen“ an den Vornamen des Vaters gebildet wurde. Durch die von den Nationalsozialisten verordnete Pflicht, Stammbaumforschung zu betreiben, um den so genannten „Ariernachweis“ zu erbringen, sank das Interesse an diesem spannenden Bereich nach dem Zweiten Weltkrieg. Inzwischen fesselt die Suche nach den eigenen Wurzeln, den „roots“, wieder viele Menschen. Besonders die Nachfahren von Auswanderern nicht nur aus den USA überschütten inzwischen die Archive mit Anfragen. Vor diesem Hintergrund hat das Nordfriisk Instituut in Bredstedt den Anfang gemacht und ein umfangreiches elektronisches Register erstellt. In Kooperation mit dem Landesarchiv in Schleswig und vor allem mit dänischen Genealogen, die einen zentralen Server aufgebaut haben, arbeiten die „Arbeitsgemeinschaft Genealogie Schleswig-Holstein“ (www.aggsh.de) und der „Arbeitskreis Volkszahl-Register Schleswig,Holstein“ (www.akvz.de) zur Zeit am Aufbau einer elektronischen Datei für ganz Schleswig-Holstein. Weiterer Anlaufpunkt für die Familienforschung ist der seit 1948 bestehende Verein „Schleswig-Holsteinische Familienforschung e.V.“. Im Internet ist er unter www.shfam.de  zu finden.

-rgsh- (0203/0303/ 1203 / 0721)