Das Hardesgericht tagt: Am Tisch mit Hut der Hardesvogt und sein Schreiber, davor die Parteien, mit Hüten im Hintergrund die bäuerlichen Beisitzer, mit dem Hut in der Hand die Mitglieder der Gerichtsgemeinde. Ausschnitt aus dem Titelblatt von Christen Ostersen Vejle, Glossarium Juridico Danicum von 1652
Das Hardesgericht tagt: Am Tisch mit Hut der Hardesvogt und sein Schreiber, davor die Parteien, mit Hüten im Hintergrund die bäuerlichen Beisitzer, mit dem Hut in der Hand die Mitglieder der Gerichtsgemeinde. Ausschnitt aus dem Titelblatt von Christen Ostersen Vejle, Glossarium Juridico Danicum von 1652

Harde (dänisch: herred) Verwaltungs- und Gerichtsbezirk im Herzogtum Schleswig. Harden entstanden nach der Wikingerzeit und bezeichneten im Ursprung nur ein Siedlungsgebiet. An der Spitze stand ein Hardesvogt. Seit der frühen Neuzeit stand dem Vogt ein Gerichts- oder Hardesschreiber zu Seite. Mehrere Harden bildeten ursprünglich ein Syssel, später ein Amt. Die Gerichtsbarkeit wurde den Harden im Zuge der generellen Trennung von Justiz und Verwaltung durch die Preußen nach der Annexion 1867 genommen. Sie wurden in Hardesvogteibezirke umgewandelt, 1888 endgültig aufgelöst und durch die kleineren Amtsbezirke ersetzt. Die Bezeichnung existiert bis heute in den nordfriesischen Landschaftbezeichnungen wie Wiedingharde, Karrharde (beides noch Ämter) und Nordergoesharde fort.

-rgsh- (0201/1203/0721)

Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2