Anweisung zur Anlage von Knicks 1767
Anweisung zur Anlage von Knicks 1767

Besonders im östlichen Hügelland und auf der Geest prägen noch heute rund 46.000 Kilometer Knicks, meist gesäumt von Gräben, die Landschaft in Schleswig-Holstein. Die Wallhecken sind relativ jungen Ursprungs. Sie entstanden erst im Zuge der Agrarreformen und der Verkoppelung im ausgehenden 18. Jahrhundert. Knicks wurden im Rahmen der Zusammenlegung und der Privatisierung des ehemals meist gemeinschaftlich genutzten Landes als lebende Zäune angelegt. Empfohlen wurde sie 1737 erstmals in der „Holtz- und Jagdverordnung“, die der dänische König Christian VI. (*1699/1730-1746†) als Landesherr erließ. Damit reagierte die Obrigkeit auf die Holzknappheit in den Herzogtümern. Lebende Hecken waren die einzige Alternative zu hölzernen Zäunen. Der Begriff „Knick“ leitet sich aus dem heute nur noch selten zu beobachtenden Abknicken der Schößlinge eine Handbreit über dem Boden ab. Grund dafür ist die Absicht, eine dichtere Struktur des Bewuchses zu erreichen. Knicks dienen einerseits als Grenze, zum anderen schützen sie eine Fläche vor Vertritt durch fremdes Vieh und vor Erosion. Aufgebaut wurden die Wälle aus Steinen, Baumstubben und Erde. Bepflanzt wurden sie vielfach mit Haselsträuchern. Regelmäßig (oft alle sieben Jahre) werden die Wallhecken radikal runtergeschnitten. Das heißt: das Strauchwerk wird „auf den Stock“ gesetzt, um danach wieder kräftiger auszutreiben. Nicht geknickt werden so genannte “Überhälter”. Das sind einzelne große Bäume wie Eichen oder Buchen. Im Zuge der Mechanisierung der Landwirtschaft und dem damit verbundenen Streben nach immer größeren Schlägen sind viele Knicks abgeräumt worden. Dies besonders im Rahmen der Flurbereinigung (siehe dazu Programm Nord). Man schätzt heute, dass es am Ende des Zweiten Weltkrieges noch rund 80.000 Kilometer Knicks gegeben hat. Erst in den 1970er Jahren begann man, die Knicks zu schützen. Einmal gelten sie als Kulturdenkmal, zum anderen bieten sie einer reichen Flora und Fauna Lebensraum. Das gilt insbesondere da, wo ein Weg an beiden Seiten von einem Knick gesäumt wird, man spricht dann von einem „Redder“. Seit dem 20.8.1996 gibt es eine “Knickverordnung” des Landes. Sie wird von den Landwirten als zu kompliziert und von den örtlichen Verwaltungen als zu bürokratisch und daher eher kontraproduktiv angesehen. Nicht mehr so problematisch wie in den Zeiten von preiswerten Heizöl und -gas ist die Arbeitsintensive Pflege der Knicks.  Knickholz kann Dank neuer Maschinen sehr viel effizienter als früher gewonnen werden und wird als klimaneutraler nachwachsenden Rohstoff immer attraktiver.

-ju- (0201/0702/0403/0721)

Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Hrsg.), Schleswig-Holstein Lexikon, Neumünster, 2000, Wachholtz Verlag, ISBN 3-529-02441-4; Günther Marquardt, Die schleswig-holsteinische Knicklandschaft, 1950, Kiel