Ab 1893 wurde in Preußen den Bade- und Kurorten erlaubt, eine Kurtaxe zu erheben. Zunächst machten die Seebäder in Mecklenburg von der Abgabe zum Betrieb der Kureinrichtungen Gebrauch. 1900 führte Westerland auf Sylt als erstes Seebad in der Provinz Schleswig-Holstein die Abgabe ein. Kurtaxe konnte bis 2014  in Schleswig-Holstein in den 185 anerkannten Kur-, Bade- und Ferienorten (für die Statistiker: prädikatisierte Gemeinden) erhoben werden. Seitdem können auch zum Beispiel Städte Kurtaxe erheben.

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