Seit dem späten 18. Jahrhundert wurden die Räte der Städte in zunehmenden Maße „Magistrate“ genannt. Die Bezeichnung setzte sich durch, als die preußische Städteordnung (Stadtrecht) nach 1867 in der neuen Provinz Schleswig-Holstein eingeführt wurde. Ein Magistrat setzte sich aus dem Bürgermeister sowie den haupt- und ehrenamtlichen Stadträten zusammen, die jeweils die Ressorts der hauptamtlichen Verwaltung leiteten. Die Magistrate waren so zusammengesetzt, dass die entscheidende Stimme beim Bürgermeister lag. Während die Magistratsverfassung sich in den Klein- und Mittelstädten Schleswig-Holsteins bewährt hat, gab es besonders in den vier kreisfreien Städten Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg Kritik. Sie entzündete sich daran, dass die Oberbürgermeister (in Lübeck nur „Bürgermeister“) als Chefs der Verwaltung den Einfluss der Stadträte respektive Senatoren auf die Ressorts als zu groß ansahen. Im Zuge der zweiten Stufe der Reform der Kommunalverfassung wurde am 21. April 1998 gegen den Protest der Klein- und Mittelstädte die Magistratsverfassung aufgehoben. Auch wurde neu die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte  eingeführt. Die Direktwahl wurde zunächst von der damals oppositionellen CDU gefordert. Später griff die SPD den Ansatz auf. Sie versprach mit der Reform sowohl die nun direktgewählten Bürgermeister als auch das ehrenamtliche Element in den Vertretungen zu stärken. Während die Vertretungen nur noch die Leitlinien der gemeindlichen Politik diskutierten, kam die Verwaltung allein unter die Kontrolle des Bürgermeisters. Der wiederum soll durch den neuen „Hauptausschuss“ kontrolliert werden. Dieses Gremium hat im Gegensatz zum alten Magistrat jedoch keine Befugnis mehr, auf die laufenden Geschäfte der Administration einzuwirken. Verwaltungsfachleute kritisierten das Konstrukt von Anbeginn. Schon zwei Jahre nach der Reform war klar, dass sie nicht in der Lage ist, ein neues Gleichgewicht zu schaffen und in den Klein- und Mittelstädten vor allem die Bürgermeister stärkt. Weil zu befürchten war, dass das Interesse an der 13.000 ehrenamtlichen Mandaten in den noch über 1.000 Gemeinden angesichts dieser Konstellation bald rapide abnehmen würde, versprach die am 27. Februar 2000 bestätigte rot-grüne Regierung, die Reform von 1998 noch vor Ende der Legislaturperiode am 20. Februar 2005 erneut zu ändern und das Ehrenamt wieder zu stärken. Das Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst.

-ju- (0201/0205 / 0721)